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Bildschirm · Lesbarkeit der Zeichen

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 1:
"Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben."

Erläuterung / Abmessung

Eine gute Lesbarkeit der Zeichen ist gegeben, wenn

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Kontrolle des Bildschirmgeräts durch die EDV-Abteilung oder einen Fachbetrieb veranlassen:

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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