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Arbeitstisch und Arbeitsmittel - Beinraum

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 10, Satz 2:
"Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein."

Anhang Ziffer 14:
"Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein."

Erläuterung / Abmessung

Der freie Beinraum sollte folgende Abmessungen nicht unterschreiten:
Beinraumbreite: 580 mm
Beinraumhöhe: 650 mm besser 690 mm (gemessen an der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 620 mm besser 660 mm (gemessen 200 mm von der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 550 mm besser 590 mm (gemessen 450 mm von der Tischplattenvorderkante)
Beinraumhöhe: 120 mm (gemessen 600 mm von der Tischvorderkante bis Tischhinterkante)
Beinraumtiefe: 600 mm

Bei den angegebenen Maßen ist zu berücksichtigen, daß die Körpergröße der Menschen, die möglicherweise am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, sehr unterschiedlich sein kann. Die angebebenen Maße beziehen sich auf Körpergrößen von 157 cm bis 187 cm.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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