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Arbeitstisch und Arbeitsmittel - Tischhöhe

Vorgaben aus der BildscharbV, Anhang Ziffern 10 und 14:/

Ziffer 10, Satz 2:
"Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein."

Ziffer 14:
"Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein."

Erläuterung / Abmessung

Nichthöhenverstellbare Bildschirmarbeitstische müssen 720 mm hoch sein
Höhenverstellbare Bildschirmarbeitstische müssen 680 - 760 mm hoch sein

Bei den angegebenen Maßen ist zu berücksichtigen, daß die Körpergröße der Menschen, die möglicherweise am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, sehr unterschiedlich sein kann. Die angegebenen Maße beziehen sich auf Körpergrößen von 1,57 cm bis 1.87 cm.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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