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Arbeitstisch und Arbeitsmittel - Kopfdrehungen

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 10
"Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muss eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgerätes, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein. Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden."

Anhang Ziffer 12
"Der Vorlagenhalter muss stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, daß unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden."

Erläuterung / Abmessung

Bildschirmgerät und Vorlagen(halter) sollten so angeordnet sein, daß die Abstände "Auge-Monitor" und "Auge-Vorlage" etwa gleich sind.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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