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Arbeitsstuhl - Fußstütze

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 13:
"Eine Fußstütze ist auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann."

Erläuterung / Abmessung

Sie benötigen eine Fußstütze, wenn Sie in normaler Sitzhaltung die Füße nicht bequem auf dem Fußboden aufsetzen können.

Gestaltung der Fußstütze:

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Fußstütze OK:
Mitarbeiter über richtigen Gebrauch der Fußstütze informieren (richtig einstellen)

Fußstütze nicht OK:
geeignete Fußstütze zur Verfügung stellen bzw. defekte Fußstütze instandsetzen

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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