Formula Student Team der Bergischen Universität
VDI-Arbeitskreis Entwicklung-Konstruktion-Vertrieb Veranstaltungsort: Technologiezentrum Wuppertal (Haus 2), Lise-Meitner-Straße 5-9, Wuppertal
Arbeitsstuhl - Erleichterung durch Fußstütze
Vorgaben aus der BildscharbV
Anhang Ziffer 13:
"Eine Fußstütze ist auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ohne Fußtütze nicht erreicht werden kann."
Erläuterung / Abmessung
Wann benötigen Sie eine Fußstütze:
wenn Sie trotz ergonomisch günstiger Arbeitshaltung die Füße nicht auf bequem auf dem Fußboden aufsetzen können.
Gestaltung der Fußstütze:
die Fußstütze sollte dem gesamten Fuß eine Auflagefläche bieten,
die Fußstütze sollte verstellbar sein, um sie den Bedürfnissen des Mitarbeiters anzupassen,
die Höhe der Fußstütze sollte an ihrer Vorderkante höchstens 50 mm betragen und mindestens bis zu einer Höhe von 110 mm über dem Fußboden verstellbar sein,
die Mindestmaße sollten 35 x 45 cm (Tiefe x Breite) nicht unterschreiten,
die Stellfläche sollte mindestens zwischen 5ø und 15ø neigbar sein,
eine ausreichende Verstellbarkeit beinhaltet auch, daß Höhe und Neigung der Stellfläche unabhängig voneinander verstellt werden können,
einen rutschfesten Belag (zusätzlich benutzte Fußschalter müssen fest angebracht sein).
Maßnahmen bei Antwort "ja"
Fußstütze OK:
Mitarbeiter über richtigen Gebrauch der Fußstütze informieren (richtig Einstellen)
Fußstütze nicht OK:
geeignete Fußstütze zur Verfügung stellen bzw. defekte Fußstütze instandsetzen
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang 3.1: Bewegungsfläche Anhang 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze Anhang 3.3: Ausstattung
BildscharbV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Anhang: Sonstige Arbeitsmittel
BGI 650 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.3.4 Fußstütze
BGI 742 - Arbeiten an Bildschirmgeräten 2.6 Fußstütze
DIN EN ISO 29241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anfordeungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln
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