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Umgebung/Umgebungseinflüsse - Anordnung der Deckenleuchten

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 15:
"Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden."

Erläuterung / Abmessung

Der Schreibtisch muss so im Raum angeordnet sein, daß die Deckenleuchten parallel zur Hauptblickrichtung verlaufen.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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