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Umgebung/Umgebungseinflüsse - Anordnung des Bildschirms

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 16:
"Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt."

Erläuterung / Abmessung

Der Schreibtisch muß so im Raum angeordnet sein, daß die Fenster parallel zur Hauptblickrichtung verlaufen.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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