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Umgebung/Umgebungseinflüsse - Lärm

Vorgaben aus der BildscharbV

Anhang Ziffer 17:
"Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden".

Erläuterung / Abmessung

Die Grenzwerte für die Beurteilungspegel von Lärm am Arbeitsplatz betragen: Bei bestimmten Tätigkeiten mit hohen Konzentrationsanforderungen kann ein Lärmpegel von unter 55 dB(A) erforderlich sein.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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