Formula Student Team der Bergischen Universität
VDI-Arbeitskreis Entwicklung-Konstruktion-Vertrieb Veranstaltungsort: Technologiezentrum Wuppertal (Haus 2), Lise-Meitner-Straße 5-9, Wuppertal
Umgebung/Umgebungseinflüsse - Lärm
Vorgaben aus der BildscharbV
Anhang Ziffer 17:
"Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden".
Erläuterung / Abmessung
Die Grenzwerte für die Beurteilungspegel von Lärm am Arbeitsplatz betragen:
bei überwiegend geistigen Tätigkeiten: 55 dB(A)
bei einfachen, überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten: 70 dB(A)
sonstige Tätigkeiten: 85 dB(A)
Bei bestimmten Tätigkeiten mit hohen Konzentrationsanforderungen kann ein Lärmpegel von unter 55 dB(A) erforderlich sein.
Maßnahmen bei Antwort "nein"
zulässigen Grenzwert festlegen (s.o.),
Lärmquellen definieren,
Auslagerung von lärmintensiven Arbeitsmitteln wie z.B Drucker, Aktenvernichter,
Kapselung von lärmintensiven Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz,
bei der Anschaffung von neuen Arbeitsmitteln auf entsprechend lärmarme Arbeitsmittel achten.
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