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Umgebung/Umgebungseinflüsse - Lüftungsverhältnisse

Vorgaben aus der ArbStättV

"In Arbeitsräumen muß unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahrenund der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein".

Erläuterung / Abmessung

An Büroarbeitsplätzen ist für ausreichend Frischluft zu sorgen. Dabei soll Zugluft vermieden werden (Luftgeschwindigkeit < 0,15 m/s). Beachten Sie, daß Zugluft auch durch Lüfter des Bildschirmgerätes entstehen kann.

Maßnahmen bei Antwort "nein"

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke






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