Formula Student Team der Bergischen Universität
VDI-Arbeitskreis Entwicklung-Konstruktion-Vertrieb Veranstaltungsort: Technologiezentrum Wuppertal (Haus 2), Lise-Meitner-Straße 5-9, Wuppertal
Software - Selbsterklärende Software
Vorgaben aus der BildscharbV
Anhang Ziffer 21:
"Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:
21.1 Die Software muss an die auszuführende Aufgabe angepaßt sein,
21.2 Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die
jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen,
21.3 Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der
jeweiligen Dialogabläufe ermöglichen sowie eventuelle
Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren
Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben,
21.4 Die Software muss entsprechend den Kenntnissen und
Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende
Aufgabe angepaßt werden können."
Erläuterung / Abmessung
Eine Software ist selbsterklärend, wenn
sie einen guten Überblick über Funktionen bietet,
sie von sich aus oder auf Verlangen konkrete Erklärungen bietet,
wenn sie Informationen darüber bietet, welche Eingaben notwendig und/oder zulässig sind,
sie verständliche Begriffe, Symbole, Abkürzungen etc. verwendet.
Maßnahmen bei Antwort "nein"
Unterrichtung und Unterweisung in die benutzte Software,
Software - soweit möglich - anpassen bzw. neue Software beschaffen.
BildscharbV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Anhang: Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel
BGI 650 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.5 Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel (Software-Ergonomie)
BGI 742 - Arbeiten an Bildschirmgeräten 5. Software-Ergonomie
BGI 852-1 - Nutzungsqualität von Software - Grundlegende Informationen zum Einsatz von Software in Arbeitssystemen
BGI 852-2 - Management und Software - Arbeitshilfen zur Erhöhung der Nutzungsqualität von Software im Arbeitssystem
BGI 852-3 - Einrichten von Software - Leitfaden und Check für Benutzer
BGI 852-4 - Software-Kauf und Pflichtenheft - Leitfaden und Arbeitshilfen für Kauf, Entwicklung und Beurteilung von Software
DIN EN ISO 29241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgaben (Leitsätze), Teil 10: Grundsätze der Dialoggestaltung, Teil 11: Angaben zur Benutzbarkeit, Teil 12: Informationsdarstellung, Teil 13: Benutzerführung, Teil 14: Dialogführung mittels Menü, Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen, Teil 16: Dialogführung mittels direkter Manipulation, Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen.