BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Software · Rechnergeschwindigkeit

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.5, Absatz 1:
"Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 2:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 3:
"Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 4:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben."

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke