BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Gesundheitsschutz · Gesundheitsbeeinträchtigungen

Vorgaben aus dem ArbSchG

§ 11:
"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."

Vorgaben aus der ArbstättV

§ 3, Absatz 1, Satz 3:
"Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen."

Erläuterung / Abmessung

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke