BDS-Items, Geschicklichkeit

Geschicklichkeit wird bei der Ausführung sensomotorischer Tätigkeiten gefordert. Sie ist die Fertigkeit zur Koordination von motorischen und sensorischen Bewegungskomponenten. Ausprägungen dieser sensomotorischen Fertigkeiten sind

- die Handgeschicklichkeit,
- die Fußgeschicklichkeit,
- die (Ganz-) Körperbeherrschung.

Anforderungen an die Geschicklichkeit des Menschen sind in einem hohen Maß an die individuellen Fähigkeiten und den Übungsstand des Arbeitnehmers gekoppelt.

Die zur Arbeitsausführung erforderliche Geschicklichkeit bei Körperbewegungen, z.B. Balancieren, Gehen auf schlüpfriger Oberfläche, und bei manueller Arbeitsausführung, z.B. Greifen und Einsetzen kleiner Einzelteile, ist einzustufen.