BDS-Items, Unfallgefahr durch fremden Einfluß

Die Unfallgefahr durch fremden Einfluß ist im wesentlichen von zwei Randbedingungen abhängig:

- dem Vorhandensein von Dritten (Fremden)

- der Größe des potentiellen Schadens

Unter Fremdeinfluß wird daher die Gefährdung durch Transportvorgänge wie Kran- oder Staplerverkehr im Arbeitsbereich oder durch Arbeitsfehler anderer Personen verstanden.