BDS-Items, Verantwortung für den Prozess

Die Verantwortung für den Prozeß richtet sich nach dem zu erwartenden Schaden, den ein möglicher Fehler des Arbeitnehmers am eigenen Arbeitsplatz oder im weiteren Produktionsprozeß verursacht.

Schäden können an Arbeitsgeräten, technischen Einrichtungen und an den Arbeitsgegenständen bzw. Erzeugnissen auftreten. Ein Schaden an technischen Einrichtungen kann zum zeitweiligen Produktionsausfall führen. Ein Produktionsausfall oder Fehler an Arbeitsgegenständen oder Erzeugnissen kann nachfolgende Produktionsschritte und Arbeitsbereiche beeinflussen.

Einzustufen ist die Auswirkung von Arbeitsfehlern aus Arbeitsleistung, Produktqualität und technische Einrichtungen am eigenen Arbeitsplatz und auf evtl. nachfolgende Arbeitsplätze und -bereiche.