Asbest-Richtlinie
  Abschitt 3.2 Nr.3: Dringlichkeitsstufe III
Institut ASER e.V.

 


Dringlichkeitsstufe III: Neubewertung langfristig erforderlich

Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt die Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend den Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.