Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der begründeten Entscheidung für eine bestimmte Lösung müssen mindestens folgende Angaben bzw. Zusatzmaßnahmen beigefügt sein:


Beispielsweise könnten folgende akzeptable Gründe für eine Abweichung von vollwandigen Türen vorliegen:

  • Platzverhältnisse für Fahrkorbabschlußtüren ungeeignet,
  • zu geringe Tragfähigkeit für den Einbau vollwandiger Türen  (Nachweis beilegen!),
  • reduzierte (herabgesetzte) Nenngeschwindigkeit auf =........m/s;
  • reduzierter Bremsweg dazu                                         =........m;

Bei Lastenaufzügen, die bereits mit Lichtgittern oder Stabgittern ausgerüstet sind, ist der Stand der Technik zu beachten. Diese Ausführungsarten müssen mindestens den nachfolgenden Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls ist auch hier ein Umbau bzw. eine Anpassung erforderlich!
Art des Abschlusses Sicherheitsniveau, Mindestanforderung
Lichtgitter
  • Mindestens Einfehlersicherheit,
  • Funktionsüberwachung mit Stillsetzen des Aufzuges im Fehlerfall,
  • maximale Abstände zwischen den Lichtstrahlen. siehe Grafik
Stabgitter
  • Stababstand maximal 25 mm (Handschutz gegeben, nicht durchgreifbar),
  • Scherwirkung durch Vorsprünge und Vertiefungen größer 10 mm an Schachtwand
    nicht vorhanden,
  • bei vorhandener Scherwirkung für Finger überschreiten Stababstand und Grifftiefe
    nicht die Maße nach EN 294 Tabelle 4.

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