| Art des Abschlusses |
Sicherheitsniveau, Mindestanforderung |
| Lichtgitter |
- Mindestens Einfehlersicherheit,
- Funktionsüberwachung mit Stillsetzen des Aufzuges im Fehlerfall,
- maximale Abstände zwischen den Lichtstrahlen. siehe Grafik
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| Stabgitter |
- Stababstand maximal 25 mm (Handschutz gegeben, nicht durchgreifbar),
- Scherwirkung durch Vorsprünge und Vertiefungen größer 10 mm an Schachtwand
nicht vorhanden,
- bei vorhandener Scherwirkung für Finger überschreiten Stababstand und Grifftiefe
nicht die Maße nach EN 294 Tabelle 4.
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