Gefährdungsbeurteilung
  Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß
Institut ASER e.V.




Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluß der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin   (Stand: 4. Dezember 2000) sowie redaktioneller Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar 2003.
(s.a. Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 1 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und die Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie eine Anfrage an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft / Antwort im Namen der Kommission)

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen für die Prüfung von Aufzügen. Dabei sollen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit die Betreiber von Aufzügen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unterstützen.

Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Hierzu hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) im April 2006 den Entwurf der VDI-Richtlinie 2168 Aufzüge - Qualifizierung von Personal vorgelegt.

Daten des Lastenaufzuges: Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Fabriknummer des Lastenaufzuges:
Räumlicher Standort des Lastenaufzuges (z.B. Gebäude):
Betreiber des Lastenaufzuges (z.B. Unternehmen, Behörde):
Name des Durchführenden der Gefährdungsbeurteilung:


Schutzziel: Beseitigung oder Minderung von Quetsch- und Schergefahren für Personen im Fahrkorb gegenüber Schachtwand, Schachttüren und transportierten Lasten.
Lösung nach dem
Stand der Technik:
Gemäß DIN EN 81 - 1, Ausgabe: 2000 - 05 und DIN EN 81 - 2, Ausgabe: 2000 - 05 nach jeweils Abschnitt 8.6.1 vollwandige Fahrkorbtüren, siehe auch den DAfA-Umbaukatalog.
Restgefahren: keine
Betriebsweise: ohne Einschränkung für Benutzer

 

Risikobewertung - Ist-Analyse

1.     Gefahren bei vorhandenen Ausführungsvarianten von Lastenaufzügen
Ausführungsart Gefahren Schachtwandbedingungen 

V=Vorsprünge, S=Spalte
Kurzzeichen Bezeichnung
A vollwandige Türen keine Gefahren außerhalb der Einfahrzone
kein Kriterium
 B Lichtgitter siehe Grafik leichte Quetschungen von Gliedmaßen V ≤ 5 mm ,  S ≤ 40 mm
 C Stabgitter leichte Quetschungen von Gliedmaßen V ≤ 5 mm ,  S ≤ 40 mm
D kein Fahrkorbabschluß;
Hebel- oder Druckknopfsteuerung mit Zwangsbetätigung (Totmannsteuerung)
-> Aufzugsführereinsatz
schwere Quetschungen von Gliedmaßen V ≤ 5 mm ,  S ≤ 25 mm
E kein Fahrkorbabschluß;
Druckknopfsteuerung mit Befehlsspeicherung
-> Aufzugsführereinsatz
schwere Quetschungen von Gliedmaßen;
(Tödliche Unfälle möglich bei vorhandener Körperquetschgefahr, wenn Steuerbefehl selbsthaltend gespeichert wird.)
V ≤ 5 mm ,  S ≤ 25 mm



2.     Vorhandene Betriebsweise des Lastenaufzuges (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit)
         Bedingung: Bei vN > 0,85 m/s gilt immer Ausführungsart "A" und Betriebsweise "e".
Kurzzeichen Vorhandene Betriebsweise Nenngeschwindigkeit (vN)
a nur für Aufzugsführer, keine mitfahrenden Personen vN  ≤  0,85 m/s
b nur für unterwiesene Arbeitnehmer des Aufzugsbetreibers vN  ≤  0,85 m/s
c auch für Arbeitnehmer von Fremdfirmen nur mit Aufzugsführer vN  ≤  0,85 m/s
d unbegrenzter Personenkreis nur mit Aufzugsführer vN  ≤  0,85 m/s
e beliebige Betriebsweise für Lastenaufzüge, unter Beachtung der TRA 200 Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge vN  ≤  0,85 m/s

 


Die Umsetzung der Arbeitshilfe"Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluß" der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin in das erweitere und rechnergestützte Instrument "Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß" soll die betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteure bei der Verrichtung ihrer Arbeit unterstützen.

Die Erarbeitung des rechnergestützten Instruments wurde vom Institut ASER e.V. vorgenommen und ist mit sehr großer Sorgfalt durchgeführt worden. Gleichwohl muß - schon aufgrund des entgeltlosen zur Verfügung stellens des Instruments - eine Gewährleistung des Instruments auf Mängelfreiheit ausgeschlossen werden.

Anregungen, Fragen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zu diesem rechnergestützten Instrument nehmen wir sehr gerne entgegen, richten Sie diese bitte an Karl-Heinz Lang vom Institut ASER e.V. in Wuppertal. Vielen Dank!

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