Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026 ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026
Vollständiges Schriftenverzeichnis des Instituts für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) beginnend mit dem Erscheinungsjahr 1975.
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Office Work Optimizer (OWO) Office Work Optimizer (OWO)
Der OfficeWorkOptimizer ist ein wissenschaftlich validiertes Analyseinstrument auf Basis des BBM/BiFra-Verfahrens und unterstützt Organisationen bei der effizienten, ergonomischen und gesetzeskonformen Gestaltung von Büro- und Mobilarbeitsplätzen.
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung
Neuanfragen im Januar 2026 im KomNet-Themenbereich Arbeitsschutz, hier Variablen rekodiert gemäß der IFAS-Signierung. Die statistische Auswertung zeigt die absolute Monatsverteilung, hier beispielhaft für den Januar 2026 sowie die relative Verteilung (%) in Bezug auf 25.169 Neuanfragen seit dem Jahr 2016.
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
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Veranstaltungen

Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel
Fr, 24.04.2026 14:30 Uhr
Orientierende Messung –Quellen lokalisieren, kontextuell eingrenzen, Maßnahmen effizient und effektiv überprüfen
Dr. habil. PD Ulrich Klenk Dozent, Global Training Portfolio Manager; M.Sc. Paul Huckfeldt Venture Manager des New Business Developments
Dräger Safety und Dräger, Lübeck
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 08.05.2026 14:30 Uhr
Künstliche Intelligenz für eine sichere und gesunde Arbeitswelt
Dir. u. Prof. Dr. Lars Adolph, Wissenschaftlicher Leiter des Fachbereichs Produkte und Arbeitssysteme, Koordinator KI-Forschung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Mo, 08.06.2026 09:00 Uhr
15th International Symposium on Human Factors/Ergonomics in Organizational Design and Management (ODAM 2026)
15th International Symposium
Innovating for the Future: Human-Centered Systems and Technology
Veranstaltungsort: University of Connecticut, Storrs, USA
Fr, 19.06.2026 14:30 Uhr
Die Welt der kleinen Betriebe
MA Soz. Bettina Splittgerber, Soziologin und Dr. Just Mields, Arbeits-und Organisationspsychologe

Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 19.06.2026 14:30 Uhr
Für Frieden durch soziale Gerechtigkeit und für menschengerechte Arbeitsbedingungen: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
Prof. Dr. Reingard Zimmer
Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal

Sie befinden sich hier: methoden > BBM/BiFra > Gestaltungshinweise
BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Inklusion · Nutzsignale

Vorgaben aus der ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 2: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."

Vorgaben aus der BetrSichV

§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Nummer 1: "die Arbeitsmittel einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen müssen an die körperlichen Eigenschaften und die Kompetenz der Beschäftigten angepasst sein sowie biomechanische Belastungen bei der Verwendung vermieden sein."

Erläuterung / Abmessung

Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Einschränkung beschäftigt, muss das bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nötig ist. Anschließend muss eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen erfolgen und bei Bedarf eine Anpassung durchgeführt werden. Der Prozess muss Dokumentiert werden.
Wenn Signale für die Ausführung der Tätigkeit hilfreich sind, ist zu überprüfen, ob solche Signale von Menschen mit Behinderung wahrgenommen und erkannt werden sowie angemessene Reaktionen auslösen.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „ja“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Wenn Signale aus der Arbeitsumgebung die Ausführung der Tätigkeit erleichtern, muss sichergestellt werden, dass auch Beschäftigte mit Einschränkung die Information erhalten, die zur Erleichterung beiträgt.
  • Mit Hilfe technischer Maßnahmen kann das Prinzip der Mehrkanaligkeit umgesetzt werden, um die Signalreichweite zu vergrößern. Mehrkanaligkeit bezeichnet die Verwendung unterschiedlicher Signalarten, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Fühlen aspricht.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ASR V3 a.2 - Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-111 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1: Grundlagen
  • DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden? mehr

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten? mehr

Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist? mehr

Sind bei der Nutzung eines Notebooks die Anforderungen an ein Bildschirmgerät gegeben und daraus in der Folge auch der Anspruch auf eine Bildschirmbrille? mehr

Nach welchen Vorgaben muss ein mobiler Arbeitsplatz in der Wohnung gemäß Gefährdungsbeurteilungs-Maßstäben beurteilt werden? mehr