Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114 |
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25 |
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin |
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111 |
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7 |
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55 |
Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15) 41. ASER-Forschungsbericht Beiträge zur Sicherheitswissenschaft R. Pieper, K.-H. Lang / ASER Eigenverlag, Wuppertal, 2022 |
Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel herausgegeben. |
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde. |
Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Der Bund Verlag hat die 2. Auflage des Basiskommentars zur neuen Betriebssicherheitsverordnung herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit Das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit widmet sich dem Wert und der Bedeutung von Freiheit und beleuchtet sie in unterschiedlichsten Dimensionen und Kontexten. Wie resilient ist unsere Demokratie angesichts der Krisen der Gegenwart? Welche Freiheit brauchen wir – an Schulen und Universitäten, im Netz, in Forschungslaboren oder in der Kunst? Wie bewahren wir die Freiheit zukünftiger Generationen? Was bedeutet der Einsatz von künstlicher Intelligenz für unsere Freiheit? Zeit für Freiheit zu streiten. |
Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung (2. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der konkreten Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde. |
Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Arbeitsstättenverordnung (4. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat den Forschungsbericht zur Inkludierten Gefährdungsbeurteilung , welcher der Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Behinderung dient, nun auch als eBook herausgegeben. |
Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie Das Institut ASER hat die Machbarkeitsstudie für die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) durchgeführt, hierzu ist der Bericht zur KAN-Studie 53 herausgegeben worden. |
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt. |
Datum: | 05.02.2019 18:00 Uhr | |
Veranstaltungsort: | Institut ASER e.V., Corneliusstraße 31, Wuppertal | |
Veranstalter: | Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal und Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. | |
Veranstaltungsart: | Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium | |
Referent(in): | Dr. Ulrich Stockter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin , 140. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium | |
Beschreibung: | Verknüpfung von Schutz und Teilhabe – Das Mutterschutzgesetz 2018 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines zeitgemäßen Mutterschutzes orientiert. Die Regelungen im früheren Mutterschutzgesetz stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit von Frauen grundlegend gewandelt. Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird zur Stärkung schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz entscheidend beigetragen. Ein zeitgemäßer Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt zum einen die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes ("Sicherheit und Gesundheitsschutz") sowie ermöglicht ihr zum anderen die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit ("diskriminierungsfreie Teilhabe"), soweit dies verantwortbar ist. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber unabhängig davon, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau oder überhaupt Frauen in einem Arbeitssystem beschäftigt, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit (und für jeden Arbeitsplatz) auch Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen hat, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser (vorausschauenden) Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber eine Ermittlung durchzuführen, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich
Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe dieser (vorausschauenden) Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat. Hierzu handelt der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefährdung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beurteilt oder eine Ermittlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus gelten gemäß dem Mutterschutzgesetz natürlich viele weitergehende Anforderungen, die mit wesentlich deutlicheren Straf- oder Bußgeldvorschriften bewehrt sind, um an dieser Stelle von vornherein Missverständnissen vorzubeugen. Des Weiteren hat der zum neuen Mutterschutzgesetz erstmals gegründete Ausschuss für Mutterschutz (AfM) u.a. die Aufgaben
Hierzu hat sich der Ausschuss für Mutterschutz im Herbst 2018 ein erstes Arbeitsprogramm gegeben. Wie arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Einzelsachverhalte zum Mutterschutz in der Arbeitswelt ("anlassunabhängige" Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich des Mutter- und Kind- bzw. Säuglingsschutzes, erforderliche Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesprächsangebot zur Arbeitsbedingungen-Anpassung, Fortführung der Erwerbstätigkeit, arbeitsrechtliche Teilhabe, diskriminierungsfreie Arbeitssysteme, Auswahl alternativer Arbeitssysteme, Frauengleichstellung etc.) entscheidungsrelevant aufeinander abzustimmen und gegebenfalls zu simulieren sind oder automatisiert weiterentwickelt werden können, ist sowohl ein verstärktes Thema der Arbeitswelten der Zukunft als auch beim Einsatz von unterstützenden, fortschrittlichen HR-Softwarelösungen ein Thema der Artifiziellen Intelligenz (KI). Die öffentliche Veranstaltung findet am Dienstag, den 5. Februar 2019 ab 18:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstraße 31, 42329 Wuppertal) statt.Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium im Winter 2018/2019 ist thematisch auf das aktuelle Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft ausgerichtet und ...
... hatte aber auch schon - wie oben beschrieben ersichtlich wird - das kommende bzw. nun aktuelle Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz im Fokus. Anmeldung: Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen möglichst frühzeitig an, falls Sie beabsichtigen an dieser Kolloquiumsveranstaltung teilzunehmen. Siehe Anmeldung, wobei dies dort für das jeweils nächste Kolloquium erst immer rund eine oder zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin freigeschaltet wird. Für den Fall, dass Sie nach der Anmeldung kurzfristig doch verhindert sein sollten, geben Sie uns bitte per E-Mail lang@institut-aser.de eine kurze Nachricht. Vielen Dank! Weitere Informationen: Für Ihre Teilnahme erhalten Sie auf Wunsch einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema "Arbeitsschutz" und einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema "Gesundheitsschutz". Der vollständige Informationsfolder zu den Veranstaltungen des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums im Wintersemester 2018 / 2019 wird Ihnen hier (JPG-Datei; 3,5 MB) angeboten. Die Präsentationsbeiträge der Referenten und Referentinnen des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums werden nach der jeweiligen Veranstaltung vom Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal i.d.R. als Folienpräsentation im PDF-Format angeboten. Die Ergebnisse der Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquien werden nach der Durchführung schriftlich verfasst und in Buchform veröffentlicht. Aktuell ist dazu Band 13 erschienen. Und wie bisher fast immer wird Unmögliches sofort erledigt, nur Wunder dauern manchmal dann doch etwas länger, sorry.
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weitere Infos unter: | https://www.suqr.uni-wuppertal.de | |
Anlagen: | SiWiss-Kolloquium-WiSe-2018-2019.jpg WJ_LOGO_2019_4c_DE_RZ.jpg l-BMFSFJ.svg | |
Ansprechpartner | ||
Name: | Karl-Heinz Lang | |
Institution/Verein: | Institut ASER e.V. | |
Straße: | Corneliusstr. 31 | |
Ort: | 42329 Wuppertal | |
Telefon: | 0202 / 731000 | |
Fax: | 0202 / 731184 | |
E-Mail: | lang@institut-aser.de |