Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111 |
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7 |
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55 |
Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15) 41. ASER-Forschungsbericht Beiträge zur Sicherheitswissenschaft R. Pieper, K.-H. Lang / ASER Eigenverlag, Wuppertal, 2022 |
Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel herausgegeben. |
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde. |
Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Der Bund Verlag hat die 2. Auflage des Basiskommentars zur neuen Betriebssicherheitsverordnung herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit Das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit widmet sich dem Wert und der Bedeutung von Freiheit und beleuchtet sie in unterschiedlichsten Dimensionen und Kontexten. Wie resilient ist unsere Demokratie angesichts der Krisen der Gegenwart? Welche Freiheit brauchen wir – an Schulen und Universitäten, im Netz, in Forschungslaboren oder in der Kunst? Wie bewahren wir die Freiheit zukünftiger Generationen? Was bedeutet der Einsatz von künstlicher Intelligenz für unsere Freiheit? Zeit für Freiheit zu streiten. |
Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung (2. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der konkreten Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde. |
Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Arbeitsstättenverordnung (4. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt. |
Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat den Forschungsbericht zur Inkludierten Gefährdungsbeurteilung , welcher der Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Behinderung dient, nun auch als eBook herausgegeben. |
Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie Das Institut ASER hat die Machbarkeitsstudie für die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) durchgeführt, hierzu ist der Bericht zur KAN-Studie 53 herausgegeben worden. |
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt. |
Datum: | 04.02.2020 18:00 Uhr | |
Veranstaltungsort: | Institut ASER e.V., Corneliusstraße 31, Wuppertal | |
Veranstalter: | Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal und Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. | |
Veranstaltungsart: | Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium | |
Referent(in): | Dr. Eberhard Kiesche, Arbeitnehmerorientierte Beratung (AoB), Bremen , 146. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium | |
Beschreibung: | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Ein wirksames Instrument für die Prävention? Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" geregelt. Der § 167 titelt mit "Prävention" und ist Bestandteil des Kapitels 3 des SGB IX "Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen". Das BEM ist danach wie folgt bestimmt:Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (d.h. insbesondere Betriebs- und Personalräte; vgl. § 176 SGB IX), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM). Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX können die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter Arbeitgeber, die ein BEM einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Dem BEM vorgelagert schaltet der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Es geht im BEM darum, kooperativ durch geeignete Maßnahmen das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern. Die Klärung der Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Beschäftigten sowie die Gesundheitsprävention sind Zweck und Ziel des BEM. Eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses soll mit dem BEM durch entsprechende, geeignete Maßnahmen abgewendet werden. Basierend auf der aktuellen Rechtsprechung und sicherheitswissenschaftlichen Diskussion werden im Rahmen des 146. Kolloquiums die Konsequenzen für die betriebliche Prävention abgeleitet und vorgestellt. Die öffentliche Veranstaltung findet am Dienstag, den 4. Februar 2020 ab 18:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstraße 31, 42329 Wuppertal) statt. Wie ergonomische Einzelsachverhalte zur Gestaltung von Arbeitssystemen entscheidungsrelevant aufeinander aufgebaut, simuliert oder autonom abgestimmt werden können, bringt entsprechende Systementwickler zur Thematik der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz. Die Digitalisierung wird dann zum Treiber einer ‚New Work‘, leider all zu häufig ohne vorherige Ziel-, Prozess- und Ergebnisvorstellungen. Insofern auch das aktuelle Gesamtprogamm des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums. Auch das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium im Winter 2019/2020 hat den Fokus auf das aktuelle Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz. Anmeldung: Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen möglichst frühzeitig an, falls Sie beabsichtigen an dieser Kolloquiumsveranstaltung teilzunehmen. Siehe Anmeldung, wobei dies dort für das jeweils nächste Kolloquium erst immer rund eine oder zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin freigeschaltet wird. Für den Fall, dass Sie nach der Anmeldung kurzfristig doch verhindert sein sollten, geben Sie uns bitte per E-Mail lang@institut-aser.de eine kurze Nachricht. Vielen Dank! Weitere Informationen: Der vollständige Informationsfolder zu den Veranstaltungen des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums im Wintersemester 2019/2020 wird Ihnen hier (PDF-Datei: 0,5 MB) angeboten. Für Ihre Teilnahme dieser Kolloquiumsveranstaltung erhalten Sie auf Wunsch einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema "Arbeitsschutz" und einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema "Gesundheitsschutz". Die Präsentationsbeiträge der Referenten und Referentinnen des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums werden nach der jeweiligen Veranstaltung vom Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal i.d.R. als Folienpräsentation im PDF-Format angeboten. Die Ergebnisse der Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquien werden nach der Durchführung schriftlich verfasst und in Buchform veröffentlicht. Aktuell ist dazu Band 13 erschienen. Das "Bandwirker-Denkmal" (Entwurf: Max Kratz) auf dem Marktplatz in Wuppertal-Ronsdorf ist vom Gewerk her bei der Transformation von der Handwerks- zur Industriefertigung für Wuppertal das wohl sinnbildlichste Denkmal, das im Jahr 1980 vom Wuppertaler Johannes Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, eingeweiht wurde (Foto: ASER, Wuppertal). Die Bandwirker prägten einst das Wuppertaler Stadtbild, die in fast jedem Haus in Heimarbeit (Textil-)Bänder wirkten bzw. herstellten. Es handelte sich dabei meist um selbständige Kleinst-Familienunternehmen; insofern trägt das Weberpaar die Liefersäcke auch selber aus (vgl. auch das spätere Heimarbeitsgesetz in Bezug auf Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister und Gewerbetreibende). Durch leistungsfähige digitale Endgeräte und Netzverbindungen breiten sich stätionäre Telearbeit, altermierende Telearbeit, mobile Telearbeit, mobiles Office, Homeoffice, Crowdworking u.v.a.m. immer mehr aus, ganz aktuell auch als Reaktionsmaßnahmen zu Klimawandelauswirkungen eingefordert, so dass Arbeits-, Arbeitsschutz- und Gewerberechtsabgrenzungen wieder stärker zu diskutieren sind. "Der Zuckerfritz" (Entwurf: Ulle Hees) gehört zur Trias der „Wuppertaler Originale“ mit einem Denkmal auf dem Kerstenplatz in Wuppertal-Elberfeld (Foto: ASER, Wuppertal). Der Zuckerfritz, bürgerlich Fritz Poth (1830-1906), war ein solo-selbständiger Kleinhändler und Botengänger, der so für mobile und entgrenzte Arbeit in früherer Zeit steht, stand, ging und fuhr. Dies deutet daraufhin, dass die Flexibilisierung der Arbeitswelt nicht ein ganz neues Phänomen ist und nicht unabdingbar eine Digitalisierung voraussetzt. Als jemand der seitens seiner Großmutter „vom Rad“ abstammte und sich mit Hilfe seiner Schubkarre das „Rad“ zu Nutze machte, scheint er der Smarteste des Trias gewesen zu sein. Digitalisierung und Flexibilisierung sind zwar heute allgegenwärtig, selbst aber auch nicht ganz neu: Vor dem Smartphone war das Handy war das Telefon war die elektrische und elektronische Telegraphie war die optische Telegraphie waren Feuer-, Rauch- und Lautsignale ... Gleichwohl wird sich das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium im Zuge der fortschreitenden Flexibilisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt sowie dessen Anreicherung um Künstliche Intelligenz unter anderem auch weiterhin mit der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen beschäftigten. Und wie bisher fast immer wird Unmögliches sofort erledigt, nur Wunder dauern manchmal dann doch etwas länger, sorry.
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weitere Infos unter: | https://www.suqr.uni-wuppertal.de | |
Ansprechpartner | ||
Name: | Karl-Heinz Lang | |
Institution/Verein: | Institut ASER e.V. | |
Straße: | Corneliusstr. 31 | |
Ort: | 42329 Wuppertal | |
Telefon: | 0202 / 731000 | |
Fax: | 0202 / 731184 | |
E-Mail: | lang@institut-aser.de |