Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15) Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15)
41. ASER-Forschungsbericht
Beiträge zur Sicherheitswissenschaft
R. Pieper, K.-H. Lang / ASER Eigenverlag, Wuppertal, 2022
Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel herausgegeben.
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Der Bund Verlag hat die 2. Auflage des Basiskommentars zur neuen Betriebssicherheitsverordnung herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Wissenschaftsjahr 2022: Nachgefragt! Wissenschaftsjahr 2022: Nachgefragt!
Das Wissenschaftsjahr 2022 - Nachgefragt! stellt erstmals das Fragen selbst ins Zentrum und verfolgt hierbei das Ziel, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an wissenschaftlichen und politischen Entwicklungsprozessen zu stärken und neue Zukunftsräume für Forschung und Forschungspolitik zu erschließen.
Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung (2. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der konkreten Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Arbeitsstättenverordnung (4. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung
Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat den Forschungsbericht zur Inkludierten Gefährdungsbeurteilung , welcher der Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Behinderung dient, nun auch als eBook herausgegeben.
Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie
Das Institut ASER hat die Machbarkeitsstudie für die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) durchgeführt, hierzu ist der Bericht zur KAN-Studie 53 herausgegeben worden.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Mi, 20.09.2023 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
11. Internationale PREMUS-Konferenz
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Recoup Hospital, Bengaluru (Indien)
Di, 24.10.2023 12:00 Uhr
'Der Mensch zählt.'
38. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2023)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Mo, 27.11.2023 14:00 Uhr
Mobbing am Arbeitsplatz
Joachim Neiß, Michael Joswig und RA Michael Schwarz
Referententeam
Veranstaltungsort: Franken-Akademie, Schloss Schney e.V., Schlossplatz 8, 96215 Lichtenfels

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Ergebnis-Dokumentation: Beurteilung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen mit dem neuen mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar

Trend Forum beim 37. Internationalen Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021)
Datum: 26.10.2021 10:00 Uhr
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Veranstalter: Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V., Sankt Augustin
Veranstaltungsart: Informationsveranstaltung
Referent(in): 37. Internationalen Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021) , Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Kurzfassung: Kongress-Session Muskel-Skelett-Belastungen sicher und gesund gestalten – von der Beurteilung zur Prävention

Schlüsselwörter: DIN CEN ISO/TR 12296, DIN SPEC 33420:2013-12 Ergonomie - Manuelles Bewegen von Personen im Bereich der Pflege, TilThermometer, SGT - Sicher gefährdende Tätigkeiten, MAID - Motion Analysis and Index Derivation / Computergestütztes System vorbestimmter Belastungen, ErgonEXPERT - / Ergon-EXPERT - Expertensystem zur ergonomischen Analyse und Gestaltung von Tätigkeiten des manuellen Lastentransports, ErgonLIFT - / Ergon-LIFT - / ErgonLIFTWIN - / Ergon-LIFTWIN - Rechnerunterstützte Methodik zur Gefährdungsbewertung und Prävention beim manuellen Handhaben von Lasten, MDD - Mainz-Dortmunder Dosismodell, Der Dortmunder, CUELA - Computer-Unterstützte Erfassung und Langzeit-Analyse von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, CUELA-Bewertungsansätze, CUELA-Belastungsfaktoren, CUELA-Belastungsindikatoren, CUELA-Bewertungssystem, CUELA-System, CUELA-Messsystem, CUELA-Feldmesssystem, CUELA-Dortmunder, CUELA-Activity-System, WIDAAN-Software, Winkel-Daten-Analyse-Auswertungssoftware, Schichteditor-Software, Analoge Mensch-Modelle, Digitale Mensch-Modelle, Motion Capture, Motion Capturing, Avatar, Exoskelette bei der Arbeit, mehrstufiges Leitmerkmalmethoden-Inventar
Beschreibung:

Beurteilung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen mit dem neuen mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar

Die Welt ist weiterhin auch im Bann der COVID-Pandemie. Gleichwohl wurde die Internationale A+A Messe 2021 mit seinen 1.204 Ausstellern aus 56 Nationen von mehr als 25.000 Fachbesucher*innen in Düsseldorf besucht. Und der 37. Internationale A+A Kongress 2021 ist nunmehr hybrid veranstaltet worden und wurde von rund 1.500 Teilnehmenden vor Ort genutzt. 

Am Freitag Mittag, den 29. Oktober 2021, hat Prof. Dr.-Ing. André Klußmann (ASER) in Halle 4 (Stand: E 24) auf der A+A-Bühne des Trend Forums einen kurzen Beitrag zur Beurteilung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen mit dem neuen mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar präsentiert, d.h. das mehrstufige Leitmerkmalmethoden-Inventar - entsprechend der Ziele und Ergebnisse des MEGAPHYS-Gemeinschaftprojektes - mit seinen aufeinander aufbauenden und passgenauen Verfahren der Methodenebenen des Grobscreenings, des Speziellen Screenings und des Expertenscreenings im kurzen Zeifenster vorgestellt und diskutiert.

MEGAPHYS-Module

Abb. 1: Die Nutzung und Erarbeitung umfassender empirischer Datenquellen zur Validierung der Leitmerkmalmethoden und deren Limitierungen wurden - wie es wissenschaftlicher Standard sein sollte (vgl. Band 1 zum MEGAPHYS-Gemeinschaftsprojekt) - von Prof. Klußmann im Rahmen dieses kurzen Beitrags andiskutiert.

LMM-Validierungsergebnisse 

Abb. 2: Zusammenfassung der Ergebnisse der Validierungsstudien zu den sechs Leitmerkmalmethoden. Im Übrigen sind die Limitierungen zur empirischen Datenlage etc. pp. im zugehörigen Forschungsbericht verschriftet; wenn solch in anderen Forschungsberichten fehlt, heißt dies nicht, dass es dort keine Limitierungen gibt. Zur Einordnung: Mit Forschungsergebnissen ohne Limitierungs-Aussagen sollte im Allgemeinen sehr vorsichtig umgegangen werden. Also weiterhin Satz für Satz von Band 1 und von Band 2 zum MEGAPHYS-Gemeinschaftsprojekt analysieren; bitte jedoch mit entsprechender Fach- und Sachkompetenz sowie nicht einzelne Sätze oder Satzteile aus dem Zusammenhang reißen.

 Mehrstufiges LMM-Inventar

Abb. 3: Die Verfahren des mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventars bauen aufeinander auf, sind zueinander passgenau und decken die Methodenebenen des Grobscreenings, des Speziellen Screenings und des Expertenscreenings ab. Videoauswertungen sind hierbei auch möglich und teilweise auch zweckmäßig (z.B. bei sehr kurzzyklichen Manuellen Arbeitsprozessen), wie sie bei der messtechnischen Analyse im Feld und im Labor bisher notwendig und deshalb standardmäßig sind. 

 LMM-Bewertung und -Beurteilung

Abb. 4: Die Gefährdungsbeurteilungs-Schritte der Bewertung und der Beurteilung mit der Leitmerkmalmethode und die diesbezügliche Paßgenauigkeit zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.

 LMM-Unterstützungsmaterialien

Abb. 5: Umfangreiche Unterstützungsmaterialien für den betrieblichen Einsatz der Leitmerkmalmethoden werden auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.

Hätte man auch nur ansatzweise ahnen können, dass ohne jegliche Vorankündigung bei der vorhergehenden Kongress-Session Muskel-Skelett-Belastungen sicher und gesund gestalten – von der Beurteilung zur Prävention am Mittwoch, den 27.10.2021, faktisch fast durchgehend doch das Haupthema das mehrstufige Leitmerkmalmethoden-Inventar war, dann wäre dies wahrscheinlich auch von uns besucht worden. Schließlich ist das Hauptmotiv von Wissenschaft und Forschung stetig dazu zu lernen; quel dommage.

Nun gut, man kann ja ebenso einfach auch mal das andere diskutieren:

  1. Wie angekündigt war davon auszugehen, dass dabei die allseits schon lange bekannten wissenschaftlichen Studienergebnisse hauptsächlich aus der vorletzten Dekade aus den Branchen des Gesundheitsdienstes und des Verkehrs erneut vorgestellt würden sowie alle vortragenden Expert*innen halt entsprechend über Verfahren der Methodenebenen der messtechnischen Analyse bzw. genauer hauptsächlich von Videoauswertungen berichten würden. Wobei zu befürchten ist, dass die entsprechenden Messgeräte, Rechnereinrichtungen und Softwareapplikationen davon teilweise nicht mehr lauffähig sind oder die Sensoren nach überschaubarer Einsatzzeit halt "weglaufen". Das heißt, zum Beispiel bei Halb- und Ganzschichtanalysen eigentlich mehrfach kalibriert oder justiert werden müssten, so dass dies verfahrensökonomisch im Feld (und wohl auch im Labor) innerhalb von üblichen arbeitswissenschaftlichen FuE-Projektumfängen kaum je effizient realisierbar war. Also wurden hierbei eher nur einzelne, kürzere Arbeits(teil)vorgänge bzw. Teil-Tätigkeiten oder kürzeste Bewegungselemente im Feld oder Labor "gemessen" bzw. zuhause und im Büro die dabei entstandenen Videosequenzen analysiert; also im besten Fall. Teilweise wurde dann versucht, diese Arbeits(teil)vorgänge etc. sinnhaft zu einem synthetischen Arbeitsschichtprofil zusammensetzen. Bei all dem heißt es dann auch schon mal explizit von beteiligten 'Spezialisten', dass "Felduntersuchungen im Labor durchgeführt werden."; der Laie wundert sich, die Fachfrau ist erstaunt! Nur die Videorecorder wird man sicherlich auch heute noch ins Laufen bringen oder einfach gegen lauffähige ersetzen können; also zum Vorteil und zum großen Glück dann doch noch die eigentliche Hauptsache (für die Ermittlung, Bewertung und Beurteilung physischer Arbeitsbelastungen). Oder weshalb werden solch technische Messungen i.d.R. von mehreren Fachleuten stetig begleitet und protokolliert sowie zeitparallel aus unterschiedlichen Sichtachsen gefilmt?
  2. Im Allgemeinen und insbesondere im Speziellen ist es sehr sehr ratsam, wenn Dritte allzu passgenaue Narrative i.S. von schönen Geschichtchen zum technischen Messen im Bereich der physischen Arbeitsbelastungen von sich geben, dass alle beteiligten Zuhörer*innen ihre Gutgläubigkeit besser komplett zuhause gelassen haben. 
  3. Schließlich richtet sich das mehrstufige Leitmerkmalmethoden-Inventar insbesondere nicht an solch Expert*innen. Insofern kann es dann natürlich auch dazu kommen, dass solch Expert*innen trotz Plenumsverstärkung und breitester Expert*innen-Reihe sowohl vor Ort als auch in großer Anzahl dann zusammen das eigene Praxisbeispiel zur weiterentwickelnden Leitmerkmalmethode in dieser A+A-Veranstaltung auf berechtigter Publikumsnachfrage nicht ansatzweise erläutert bekommen (Insofern stellt sich hier die Frage: "Woran hat es gelegen?").
    Frei nach Matthias Jäger: "Wir wollen ja nur helfen." Also, wenn dieses selbst eingebrachte und die Beteiligten ganz offensichtlich überfordernde Praxisbeispiel zum Vergleich einer Leitmerkmalmethoden-Teil-Tätigkeitsbeurteilung von jüngerer gegenüber älterer Verfahrensversion zur Verfügung gestellt wird, dann können ausnahmsweise Fragestellungen zu diesem Praxisbeispiel auch an den nachfolgend - am Ende dieses Artikels - benannten Ansprechpartner gerichtet werden. Wir wollen hier dann nicht nur billigerweise einfach hingesprochen helfen, sondern wir können - falls explizit gewünscht - dann den daran Beteiligten auch direkt noch auf die Sprünge helfen. Und ansonsten: Dann wendet doch einfach andere validierte Methoden und Verfahren in der Betriebspraxis an. Oder bestehen irgendwelche Hinderungsgründe?
  4. Zudem ist es in der Branche des Gesundheitsdienstes bzw. hier genauer für sehr belastende und entsprechend risikobehaftete Tätigkeiten in der Wohlfahrtspflege auch gar nicht mehr vonnöten für die beratenden Expert*innen (Sifa, BA etc.) und die Betriebsakteure wiederum neue und woran auch immer angelehnte Methoden und Verfahren zu entwickeln, denn dafür haben doch die beteiligten und drittgetragenen Einrichtungen mit vergleichweise großem Ressourceneinsatz sowohl langandauernde und sehr teure FuE-Studien durchgeführt als auch explizit die DIN CEN ISO/TR 12296; DIN SPEC 33420:2013-12 Ergonomie - Manuelles Bewegen von Personen im Bereich der Pflege (mit)entwickelt. Diese liefert eine detaillierte Anleitung für die Beurteilung der mit dem manuellen Bewegen von Patienten im Bereich des Gesundheitswesens verbundenen Probleme und Gefährdungen sowie zur Ermittlung ergonomischer Strategien und Maßnahmen und zu deren Anwendung auf diese Probleme und Gefährdungen (umfassender siehe DIN). Dies sollte im Bereich des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers doch in diesen Mitgliedsbetrieben jetzt aber auch mal breit angewendet werden. Oder welche Erkenntnislage spricht nunmehr dagegen?
  5. Auf die DIN CEN ISO/TR 12296; DIN SPEC 33420:2013-12 Ergonomie - Manuelles Bewegen von Personen im Bereich der Pflege ist zwischenzeitlich auch mit dem "TilThermometer" ein Grob-Screening-Verfahren spezifisch ausgerichtet und abgestimmt worden, welches in der aktuellen Europäischen Kampagne 2022 zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen "Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich!" des Ausschusses Hoher Arbeitsschutzaufsichtsbeamter (SLIC) als eines von nur insgesamt 4-5 MSE-Methoden hervorgehoben und dessen Betriebseinsatz entsprechend propagiert wird. Welche Erkenntnislage spricht auch dagegen, dies einzusetzen?
  6. Darüber hinaus sollten aufgrund von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen besondere Arbeits- bzw. Gefahrensituationen, wie sie offenbar mit den 11 oder 12 sogenannten "Sicher gefährdenden Tätigkeiten (SGT)" eineindeutig vorzuliegen scheinen (Überlastungsrisiko ab dem ersten Hebevorgang = "ROT"!), vor die Klammer gezogen werden, was im Arbeitsschutz rechtsnormativ gängige Praxis ist. Also man legt in Rechtsnormen für besondere Arbeits- bzw. Gefahrensituationen mit sehr hohem Unfall- und Erkrankungsrisiko fest, dass wenn diese Eintreten besondere Maßnahmen zwingend zu ergreifen sind oder dass diese Arbeits- bzw. Gefahrensituationen erst gar nicht eintreten dürfen, also von vornherein verboten sind. Hierbei erübrigt es sich dann auch ineffizient im Betrieb noch irgendwelche spezifischen oder neuen Risikobewertungsverfahren einzusetzen oder gar neue zu entwickeln, denn das intolerable Beurteilungsergebnis steht ja aufgrund der Erkenntnislage eineindeutig - wie doch selbst vorgebracht wird(!) - schon immer vorher fest. Hier wäre das angemessene dazu wohl eine Unfallverhütungsvorschrift, weil solch bei den Mitgliedsbetrieben rechtlich greift. Oder welche Erkenntnislage spricht nunmehr auch hiergegen?
  7. ...
  8. ...
  9. Und wer verantwortet eigentlich die mannigfaltige Verschwendung von öffentlichen oder quasi-öffentlichen FuE-Mitteln zur Erforschung und Überprüfung der biomechnischen Wirksamkeit, Usability etc. pp. von passiven oder aktiven Exoskeletten in der Arbeitswelt? Hierbei wird unisono auch darüber diskutiert, ob diese als Maschinen, Persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte oder sonstwas einzuordnen sind. Dies alles ist jedoch zuvorderst die Aufgabe des Exoskelett-Herstellers und demgemäß Bestandteil dessen Technischer Dokumentation zu seinem Produkt eines Exoskeletts. Wann wird denn zu dieser Fehlanzeige entsprechend dies von den Herstellern eingefordert oder ein Inverkehrbringen unterbunden, statt es immer wieder teuer neu zu "erforschen" bzw. ergebnisgleich erneut "herauszufinden"?
  10. ...

Die Kongress-Session Muskel-Skelett-Belastungen sicher und gesund gestalten – von der Beurteilung zur Prävention in Bezug auf die unangekündigte, dann jedoch wohl fast durchgehende Beschäftigung mit dem mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar erinnert uns nur etwas an Friedrich Schiller: "Das war kein Heldenstück, Octavio! ..." (Quelle: Wallensteins Tod, 3. Aufzug, 9. Auftritt).

Werden Verfahren wie zum Beispiel rund um die Ermittlungsarten der messtechnischen Labor-Analyse und der messtechnischen Feld-Analyse in relevantem Maße von Betrieben eingesetzt? Also was ist dort mit

  • dem computergestützten System vorbestimmter, physischer Belastungen (MAID - Motion Analysis and Index Derivation) seit dem Jahr 1985,
  • dem ErgonEXPERT-Expertensystem zum manuellen Lastentransport seit dem Jahr 1991,
  • der ErgonLlFT-Methodik zur Gefährdungsbewertung und Prävention beim manuellen Handhaben von Lasten seit dem Jahr 1994,
  • dem Mainz-Dortmunder Dosismodell zur Beurteilung der Belastung der Lendenwirbelsäule seit dem Jahr 1999,
  • der anwendungsfähigen CUELA-Softwareschnittstelle zum biomechanischen Menschmodell "Der Dortmunder" seit dem Jahr 2004 oder
  • den Verfahren der CUELA-Bewertungsansätze zur Beurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen seit dem Jahr 2017 bzw. seit 2020 für deren Verwendung es kein technisches Messen braucht, sondern die Analyse der obligatorisch zeitparallel aufgenommenen Videos aus verschiedenen Sichtachsen ermöglichen erst eine Bewertung und Beurteilung der Belastungen, 

in der Betriebspraxis für eine flächenwirksame Prävention? Dies scheint für die Beteiligten wohl eher kein Thema zu sein. Stattdessen versucht man laufend einerseits mit offensichtlich fehlender spezifischen Fach- und Sachkunde und andererseits mit einer unglaublichen Chuzpe in der Öffentlichkeit an Verfahren der Methodenebene des Speziellen Screenings herumzumäkeln oder sich wohl als Generalerklärer mit selbstermächtigter Deutungshoheit zu gerieren. Tja, und dann scheitert diese A+A-Kongressgruppe an der Erklärung des selbst eingebrachten LMM-Vergleichsbeispiel, na toll.

Und ja, man kann auch zuerst empirische Daten zur Arbeitsbelastung, zur Arbeitsbeanspruchung sowie zu gesundheitlich positiven und / oder negativen Arbeitsbeanspruchungsfolgen von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen ermitteln. Danach dann auf Basis dieses empirischen Datensatzes, wie insbesondere anhand des subjektiven Beanspruchungsempfindens von Proband*innen oder Ähnliches, auch Bewertungs- und Beurteilungsverfahren zur physischen Arbeitsbelastung ableiten. Um letzteres dann wissenschaftlich zu validieren bedarf es jedoch eines neuen oder zumindest eines anderen - hierfür gänzlich ungenutzten - empirischen Datensatzes. Der den abgeleiteten Bewertungs- und Beurteilungsverfahren zugrundeliegende empirische Datensatz genügt höchtens noch für eine einfache Plausibiltätsüberprüfung, ob man sich bei den einfacheren Berechnungen halt mal "beim Dreisatz" irgendwo vertan hat. Nur, welche Narrative werden dazu stetig suggeriert?

Und nein, messtechnische Analyse, Messtechnik oder technisches Messen von Tätigkeiten mit physischen Arbeitsbelastungen ob nun im Labor oder im Feld bildet keine Methodenebene ab, sondern ist nur eine Ermittlungsart neben anderen wie z.B. der Beobachtungsanalyse oder der Videoanalyse. So gibt es zumindest bis in jüngerer Zeit auch absolut notwendige Gründe, z.B. beim Einsatz von sensorbasierter Messtechnik, zeitparallel aus verschiedenen Perspektiven, die zu analysierenden Tätigkeiten zu filmen. Und diese Videosequenzen verursachen dann bis dato im Nachgang insbesondere zur Messdatenerweiterung auch noch zur Körperhaltung(!), um hier auf notwendigerweise weiteres erst gar nicht einzugehen, noch und nöcher an FuE-Personenjahren sowie entsprechende Ressourcen an Zeit und Geld. Ohne letzteres gab und gibt es vielfach auch heute noch meist keine leidlich validen tätigkeitsabbildenden Eingangsdaten für die Anwendung von physischen Beurteilungsmethoden (s.a. oben 1. und 2.). Dies wird meist - ganz unzufällig - intransparent als Black Box gehandhabt; stattdessen wird halt in zielgerichteter Tonlage für allzu Gutgläubige performant-erheischend nur gezwitschert: "Wir messen ganz ganz genau."; jaja, ist klar. Wenn also technisch gemessen wird, weshalb dauert dann z.B. die Ergebnisdarlegung so lange, was doch gegenüber den Ermittlungsarten der Beobachtungsanalyse oder der Videoanalyse eigentlich um Zehnerpotenzen schneller sein müsste?! 

Diesem entsprechend stehen auch die Beurteilungsergebnisse nach dem vereinbarten Risikokonzept für die drei - als Videosequenzen - vorgegebenen Teil-Tätigkeiten seit Ende Juni 2017 auf der anderen Seite noch immer aus; also von denjenigen, die seinerzeit diese Aufgabenstellung selber kreiert hatten! Man ist weiterhin daran interessiert, schon allein deshalb, weil dies seinerzeit vereinbart war bzw. genauer von Dritten kurzfristig vorgegeben wurde, so dass zuvorderst bzw. endlich dessen Übermittlung erwartet wird. Übrigens anstatt die damals seit Sommer 2016 ausstehenden Schnittstellen-Hausaufgaben selber vorzulegen, die ebenso auch bis heute noch ausstehend sind! Auch das Jahr 2021 ist dafür alsbald vorüber bzw. ist zwischenzeitlich schon lange vorüber! Das wäre dann ein sehr lange Zeit überfälliger und notwendiger Eingangsschritt, falls Dritte seriös an einem integeren Austausch interessiert sind (vgl. "Eine gute Grundlage ist die beste Voraussetzung für eine solide Basis in Europa, meine Damen und Herren."; Protokoll - Seite 31888 - von der 250. Sitzung in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestag am 27. Juni 2013 in Berlin).

Die Vorlage und - falls ja - dann die Substanz dieser vorgenannten Beurteilungsergebnisse bzw. stattdessen das kompetenzentsprechend leidliche Bemühen zu den drei als Videosequenzen vorgegebenen Teil-Tätigkeiten bestimmt, ausstehend seit Mitte 2017, ob überhaupt und - falls ja - welches Maß an Integrität man den beteiligten Personen noch zuerkennen kann. Die Zeit des Singsangs über situativ, dynamisch, kinematisch, kinetisch, ..., etc. pp. ist vorbei. Für diese Vorlage ist nunmehr auch fast schon das Jahr 2021 vorbei, d.h. das Fünfjahres-Jubiläum zum fehlenden Sollausgleich steht dann fast vor der Tür (Frühsommer 2022). Wann werden endlich die Beurteilungsergebnisse zu den drei selbst vorgegebenen Teil-Tätigkeiten vorgelegt?

Fortschrieb: Auch das Jahresende 2022 ist vollzogen; nunmehr im Frühsommer 2023 steht das Sechsjahres-Jubiläum zu diesem Mangel an. Ein Teilprozess der Programmentstehung zum 69. GfA-Frühjahrskongress 2023 verdeutlicht diesen Mangel, wie es nunmehr mit dem Programm dokumentiert verbleibt; ebenso wie verschiedene Kongressberichtsbeiträge zu physischen Arbeitsbelastungen, die wohl ganz gut gänzlich ohne oder nur mit rudimentärer Darlegung von Methoden, Ergebnissen, Limitationsbenennung und wissenschaftlicher Diskussion auszukommen scheinen. Wenn dem so ist, wäre es fatal für die Arbeitswissenschaft und der Weg dann gleich zum "Gedöns" gezählt zu werden, ein sehr kurzer. Und dies dann umso fataler zu Beginn einer Zeitphase, in der die Fachkräftesicherung in der Arbeitswelt seit langem wieder relevant an Bedeutung zunimmt und wohl auch noch einen längeren Zeitraum weiter zunehmen wird (vgl. "STELLENWECHSEL: Immer unterwegs"; DER SPIEGEL 21/1964 vom 19. Mai 1964).

 

weitere Infos unter: https://www.basi.de
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Programm-GfA2023.pdf

Ansprechpartner
Name: Karl-Heinz Lang
Institution/Verein: Institut ASER e.V.
Straße: Corneliusstraße 31
Ort: 42329 Wuppertal
Telefon:
Fax:
E-Mail: lang@institut-aser.de


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Belastungs-Dokumentations-System (BAB/BDS)
Das mehrsprachenfähige Belastungs-Dokumentations-System (BDS) auf Basis des arbeitswissenschaftlichen Ver­fahrens "Beurteilung ar­beits­bedingter Belastungen (BAB)" unterstützt Unternehmen beim betrieb­lichen Gesund­heits­manage­ment (BGM), dem betrieblichen Ein­glieder­ungs­management (BEM), der Simulation zukünftiger Ar­beits­systeme sowie der Beurteilung und Gestaltung der Ar­beits­be­dingungen, des de­mo­gra­fisch­en Wandels und der Fach­kräfte­sicherung im Betrieb.

Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM)
Das Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM) von 2017 ist die umfassende Weiterentwicklung des schon seit Mitte der 1990-iger Jahre vollkommen webbasierten und interaktiven Instrumentes des „Bildschirm-Fragebogens (BiFra)“.