Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Bildschirm · Lesbarkeit der Zeichen
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.2, Absatz 1:
"Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können."
Erläuterung / Abmessung
Eine gute Lesbarkeit der Zeichen ist gegeben, wenn
die Zeichen gut erkennbar sind und scharfe Konturen aufweisen (d.h. gedruckten Zeichen nahekommen),
eine Verwechslung von Zeichen (z.B. "S"/"5", "U"/"V", "O"/"0") ausgeschlossen ist,
die Schrifthöhe mindestens 3 mm beträgt,
Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund) gegeben ist,
der Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund unter Berücksichtigung der Raumbeleuchtung eingestellt ist.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Kontrolle des Bildschirmgeräts durch die EDV-Abteilung oder einen Fachbetrieb veranlassen:
Monitor kontrollieren, möglicherweise falsch eingestellt oder veraltet, ggf. durch neuen Monitor ersetzen
Grafikkarte kontrollieren, möglicherweise falsch eingestellt, defekt oder veraltet, ggf. durch neue Karte ersetzen