Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Bildschirm · Flimmerfreiheit/Stabilität
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.2, Absatz 2:
"Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen."
Erläuterung / Abmessung
Flimmerfreiheit wird in der Regel durch eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 73 Hz bei Monitoren mit 14" - 15" Bildschirmdiagonale erreicht, bei größeren Monitoren wird eine Bildwiederholfrequenz von über 85 Hz empfohlen,
die Bildwiederholfrequenz muss durch Software und Grafikkarte unterstützt werden,
Flimmerfreiheit und Bildstabilität müssen auch in den Randbereichen der Bildschirmdarstellung gegeben sein.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Prüfen, ob andere Netzteile Störungen auf dem Bildschirm verursachen (Stecker des Netzteils ziehen) Kontrolle des Bildschirmgeräts durch EDV-Abteilung oder Fachbetrieb veranlassen, dabei:
Monitor kontrollieren, wenn defekt ersetzen
Grafikkarte überprüfen bzw. einstellen, wenn defekt ersetzen