Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (
BBM
).
Bildschirm · Oberste Zeile
Vorgaben aus der ArbstättV
./.
Erläuterung / Abmessung
Die oberste Zeile des Bildschirms sollte bei normaler Arbeitshaltung etwas unterhalb der horizontalen Blickrichtung liegen.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
dem Mitarbeiter zeigen, wie man ergonomisch sitzt und überprüfen, ob das Problem weiterhin besteht,
falls der Bildschirm auf der Rechnereinheit steht, den Rechner unter den Tisch stellen (auf ausreichenden Beinraum achten),
falls der Monitor auf einem Ständer steht, den Ständer entfernen.
Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke
ArbStättV
- Verordnung über Arbeitsstätten
Anhang Nummer 6.2: Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
DGUV Information 215-410
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
7.2.1 Bildschirm
DIN EN ISO 9241 - Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
Teil 303: Anforderungen an elektronische optische Anzeigen