Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Tastatur/Maus · Anschläge der Tastatur
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.3, Absatz 2, Nummer 4:
"[...]die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen[...]"
Anhang Nummer 6.4, Absatz 3:
"Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können."
Anhang Nummer 6.4, Absatz 5:
" Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1."
Erläuterung / Abmessung
Die Tastatur muss höhenverstellbar und/oder neigbar sein, um sie den jeweiligen Bedürfnissen des Beschäftigten anpassen zu können,
Die Bauhöhe der Tastatur sollte maximal 30 mm betragen (Messpunkt: mittlere Buchstabenreihe A,S,D,F,...,Ä),
Funktionstasten und Ziffernblock sollten von den übrigen Tasten getrennt sein,
die Tasten sollten einen ausreichenden Abstand voneinander haben,
die Tastenoberfläche sollte muldenförmig sein,
die Tastenoberfläche sollte matt, die Tasten abriebfest mit dunklen Zeichen beschriftet sein.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Höhe der Tastatur kontrollieren,
Bei mittlerer Höhe > 30 mm Tastatur austauschen,
evtl. Handballenauflage vor der Tastatur bereitstellen.
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 6.3: Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen Anhang Nummer 6.4: Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.2.2 Tastatur
DIN EN ISO 9241 - Ergonomie der Mensch-System-Interaktion Teil 400: Grundsätze und Anforderungen für physikalische Eingabegeräte