Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Arbeitsstuhl · Bequeme Arbeitshaltung
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 1, Satz 2:
"Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel [...] anzuwenden."
Erläuterung / Abmessung
Ein ergonomisch guter Bürodrehstuhl weist folgende Merkmale auf:
der Arbeitsdrehstuhl hat 5-armiges Untergestell und an die Fußbodenbeschaffenheit angepasste Rollen, die ein unbeabsichtigtes Wegrollen des Stuhls verhindern,
der Arbeitsstuhl muss gegen Kippen gesichert sein,
die Sitzhöhe ist zwischen 42 und 53 cm verstellbar,
die Rückenlehne ist durchgehend mit 48 bis 50 cm Höhe,
die Rückenlehne ist in Neigung und Höhe verstellbar,
die Verstellmechanismen sind im Sitzen erreichbar und vor unbeabsichtigtem Verstellen geschützt,
Polsterung und Bezug sind wasserdampf- und luftdurchlässig,
Armstützen stören den Bewegungsraum nicht,
die Abfederung beim Hinsetzen ist auch in niedrigster Einstellung gegeben,
der Arbeitsstuhl fördert das "dynamische Sitzen", d.h. er ermöglicht wechselnde Sitzhaltungen.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Arbeitsstuhl OK:
Mitarbeiter über richtiges (dynamisches) Sitzen informieren
Arbeitsstuhl nicht OK:
Entsprechenden Stuhl (s.o.) zur Verfügung stellen bzw. defekten Arbeitsstuhl instand setzen
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 3.1: Bewegungsfläche Anhang Nummer 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze Anhang Nummer 3.3: Ausstattung
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.3.2 Büroarbeitsstuhl
DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
DIN 4543 - Büroarbeitsplätze Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln