BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitsstuhl · Fußstütze

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.1, Absatz 7:
"Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze [...] zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann."

Erläuterung / Abmessung

Sie benötigen eine Fußstütze, wenn Sie in normaler Sitzhaltung die Füße nicht bequem auf dem Fußboden aufsetzen können.

Gestaltung der Fußstütze:

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Fußstütze OK:
Mitarbeiter über richtigen Gebrauch der Fußstütze informieren (richtig einstellen)

Fußstütze nicht OK:
geeignete Fußstütze zur Verfügung stellen bzw. defekte Fußstütze instand setzen

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke