Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Umgebung/Umgebungseinflüsse · Anordnung der Deckenleuchten
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 8:
"Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden."
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Überprüfen, ob eine andere Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes möglich ist,
Messung, ob Beleuchtungsstärke stark genug ist, wenn ja: Deckenleuchten dem Bildschirmarbeitsplatz anpassen, wenn nein: neue Deckenleuchten einbauen, die den Anforderungen entsprechen und dem Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind.
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze Anhang Nummer 3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.4.2 Beleuchtung