Anhang Nummer 3.4, Absatz 4:
"In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können."
Erläuterung / Abmessung
Die Fenster müssen mit einer geeigneten Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“