Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Umgebung/Umgebungseinflüsse · Lärm
Vorgaben aus der ArbStättV
Anhang Nummer 3.4:
"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen."
Erläuterung / Abmessung
Die Grenzwerte für die Beurteilungspegel von Lärm am Arbeitsplatz betragen:
bei überwiegend geistigen Tätigkeiten: 55 dB(A)
bei einfachen, überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten: 70 dB(A)
sonstige Tätigkeiten: 85 dB(A)
Bei bestimmten Tätigkeiten mit hohen Konzentrationsanforderungen kann ein Lärmpegel von unter 55 dB(A) erforderlich sein.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
zulässigen Grenzwert festlegen (s.o.),
Lärmquellen definieren,
Auslagerung von lärmintensiven Arbeitsmitteln wie z.B. Drucker, Aktenvernichter,
Kapselung von lärmintensiven Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz,
bei der Anschaffung von neuen Arbeitsmitteln auf entsprechend lärmarme Arbeitsmittel achten.