Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (
BBM
).
Umgebung/Umgebungseinflüsse · Klima
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.1, Absatz 10:
"Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen."
Erläuterung / Abmessung
wichtige Klimafaktoren sind: Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Zugluft,
ein behagliches Raumklima bei Büroarbeit weist eine Raumtemperatur von 20 - 22°C und eine Luftfeuchtigkeit von 50 bis 65 % auf,
bei hohen Außentemperaturen in den Sommermonaten soll die Raumtemperatur 26°C nicht überschreiten,
Zugluft ist zu vermeiden,
Pflanzen im Arbeitsraum tragen in der Regel zu einer Verbesserung des Raumklimas bei.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Möglichkeit zur individuellen Einstellung des Raumklimas schaffen (Thermostaten, natürliche Lüftung),
bei zu geringer Luftfeuchte, einen Raumluftbefeuchter zur Verfügung stellen.
Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke
ArbStättV
- Verordnung über Arbeitsstätten
Anhang Nummer 3.5: Raumtemperatur
Anhang Nummer 3.6: Lüftung
DGUV Information 215-410
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
7.4.4 Raumklima