BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Software · Benutzerfreundliche Software

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.5, Absatz 1:
"Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 2:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 3:
"Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen."

Anhang Nummer 6.5, Absatz 4:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben."

Erläuterung / Abmessung

Die eingesetzte Software ist benutzerfreundlich, wenn sie

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke