Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).
Software · Hilfefunktionen und Programmbeschreibung
Vorgaben aus der ArbstättV
Anhang Nummer 6.5, Absatz 1:
"Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen."
Anhang Nummer 6.5, Absatz 2:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können."
Anhang Nummer 6.5, Absatz 3:
"Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen."
Anhang Nummer 6.5, Absatz 4:
"Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben."
Erläuterung / Abmessung
Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen.
Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“
Unterrichtung und Unterweisung in die benutzte Software,
Software - soweit möglich - anpassen bzw. neue Software beschaffen.
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten Anhang Nummer 6.5: Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 7.5 Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel (Software-Ergonomie)
DIN EN ISO 9241 - Ergonomie der Mensch-System-Interaktion Teil 10: Grundsätze der Dialoggestaltung, Teil 11: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Teil 12: Informationsdarstellung, Teil 13: Benutzerführung, Teil 14: Dialogführung mittels Menüs, Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen, Teil 16: Dialogführung mittels Manipulation, Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen.
DIN EN ISO 29241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgaben (Leitsätze)