Arbeitshilfe (Stand: 4. Dezember 2000) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin, des Landesamtes für
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin und des TÜV Rheinland / Berlin-Brandenburg e.V. zur Risikobewertung
für bestehende Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschlüsse
Adressen: Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Oranienstrasse 106 D - 10969 Berlin Tel. (030) 9028 - 0 Fax. Poststelle (030) 9028 - 2056 E-Mail: poststelle@sengsv.verwalt-berlin.de Internet: http://www.berlin.de/sengsv |
|
LAGetSi - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Alt Friedrichsfelde 60 D - 10315 Berlin Tel. (030) 9021 - 5000 Fax. (030) 9021 - 5301 Internet: http://www.lagetsi.berlin.de |
|
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.V. Am Grauen Stein D - 51105 Köln Tel. (0221) 806 - 0 Fax. (0221) 806 - 114 Internet: http://www.de.tuv.com |
Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Bei der begründeten Entscheidung für eine bestimmte Lösung müssen mindestens folgende Angaben bzw. Zusatzmaßnahmen beigefügt sein:
- Vorgaben für die bestimmungsgemäße Verwendung des Aufzugs,
- Zusatzmaßnahmen gegen Verklemmen von Lasten und Transportmitteln an Schachtwänden,
- Festlegungen zur Unterweisung beauftragter Aufzugsbediener,
- Bewertung des Sicherheitsniveaus vorhandener Stab- oder Lichtgitter als Fahrkorbabschluß,
- Länge des Bremsweges bei Nothalt aus der Nenngeschwindigkeit
vorhandener Bremsweg | =........cm; |
vorhandene Nenngeschwindigkeit vN | =........m/s; |
- Spaltbreiten zwischen Fahrkorbschwelle und Schachtwand.
Beispielsweise könnten folgende akzeptable Gründe für eine Abweichung von vollwandigen Türen vorliegen:
- Platzverhältnisse für Fahrkorbabschlußtüren ungeeignet,
- zu geringe Tragfähigkeit für den Einbau vollwandiger Türen (Nachweis beilegen!),
- reduzierte (herabgesetzte) Nenngeschwindigkeit auf = ........m/s;
- reduzierter Bremsweg dazu = ........m;
Bei Lastenaufzügen, die bereits mit Lichtgittern oder Stabgittern ausgerüstet sind, ist der Stand der Technik zu beachten. Diese Ausführungsarten müssen mindestens den nachfolgenden Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls ist auch hier ein Umbau bzw. eine Anpassung erforderlich!
Art des Abschlusses |
Sicherheitsniveau, Mindestanforderung |
Lichtgitter |
- Mindestens Einfehlersicherheit,
- Funktionsüberwachung mit Stillsetzen des Aufzuges im Fehlerfall,
- maximale Abstände zwischen den Lichtstrahlen.
(siehe Grafik)
|
Stabgitter |
- Stababstand maximal 25 mm (Handschutz gegeben, nicht durchgreifbar),
- Scherwirkung durch Vorsprünge und Vertiefungen größer 10 mm an Schachtwand
nicht vorhanden,
- bei vorhandener Scherwirkung für Finger überschreiten Stababstand und Grifftiefe nicht die Maße nach
EN 294 Tabelle 4.
|
Auszug aus der DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2, jeweils Ausgabe: 2000-05
Vollwandige Fahrkorbtüren
8.6 Fahrkorbtüren
8.6.1 Fahrkorbtüren müssen vollwandig sein. Davon ausgenommen sind Lastenaufzüge, bei denen senkrecht bewegte Fahrkorb-Schiebetüren aus Streckmetall oder Maschendraht verwendet werden können. Die Maße der Öffnungen dürfen in waagerechter Richtung 10 mm und in senkrechter Richtung 60 mm nicht überschreiten.
Ausführungsart A
Wenn die Ausführungsart
A vorhanden ist, dann ist eine weitere Prüfung nicht notwendig,
da damit die Anforderungen der
Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind!
Ausführungsart D
Diese Steuerungen arbeiten über einen Hebelsteuerschalter oder mit Druckknopfzwangsbetätigung im Fahrkorb.
Ausführungsart E
Nur in begründeten Fällen akzeptabel, z.B. Großraumaufzüge mit ausschließlicher Lastenbeförderung. Das Einschalten der Speichersteuerung darf nur kontrolliert durch zuverlässige Aufzugsführer über z.B. Schlüsselschalter oder Codekarte möglich sein.
Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß
1.) Schachtwandoberfläche außerhalb der Einfahrzone eben, hart und glatt.
Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß
1.) Schachtwandoberfläche außerhalb der Einfahrzone eben, hart und glatt.
Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß
2.) Waagerechte Kanten nach oben abgeschrägt, so daß Lasten und Transportmittel nicht unterhaken können.
Gefährdungsbeurteilung Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß
Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluß
der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin
(Stand: 4. Dezember 2000) sowie redaktioneller Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar 2003.
Siehe auch Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 1
in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung
und die Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
sowie eine Anfrage an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft / Antwort im Namen der Kommission.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen für die Prüfung
von Aufzügen. Dabei sollen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit
die Betreiber von Aufzügen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unterstützen.
Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals.
Hierzu hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) im April 2006 den Entwurf der
VDI-Richtlinie 2168 Aufzüge - Qualifizierung von Personal vorgelegt.
Die Umsetzung der Arbeitshilfe"Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluß" der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin in das erweitere und rechnergestützte Instrument "Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluß" soll die betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteure bei der Verrichtung ihrer Arbeit unterstützen.
Die Erarbeitung des rechnergestützten Instruments wurde vom Institut ASER e.V. vorgenommen und ist mit sehr großer Sorgfalt durchgeführt worden. Gleichwohl muß - schon aufgrund des entgeltlosen zur Verfügung stellens des Instruments - eine Gewährleistung des Instruments auf Mängelfreiheit ausgeschlossen werden.
Anregungen, Fragen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zu diesem rechnergestützten Instrument nehmen wir sehr gerne entgegen, richten Sie diese bitte an Karl-Heinz Lang vom Institut ASER e.V. in Wuppertal. Vielen Dank!