Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15) Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2018 – 2021 und weitere Foren im zweiten COVID-19-Pandemiejahr (Band 15)
41. ASER-Forschungsbericht
Beiträge zur Sicherheitswissenschaft
R. Pieper, K.-H. Lang / ASER Eigenverlag, Wuppertal, 2022
Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel herausgegeben.
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Der Bund Verlag hat die 2. Auflage des Basiskommentars zur neuen Betriebssicherheitsverordnung herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Wissenschaftsjahr 2022: Nachgefragt! Wissenschaftsjahr 2022: Nachgefragt!
Das Wissenschaftsjahr 2022 - Nachgefragt! stellt erstmals das Fragen selbst ins Zentrum und verfolgt hierbei das Ziel, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an wissenschaftlichen und politischen Entwicklungsprozessen zu stärken und neue Zukunftsräume für Forschung und Forschungspolitik zu erschließen.
Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung (2. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der konkreten Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Arbeitsstättenverordnung (4. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung
Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat den Forschungsbericht zur Inkludierten Gefährdungsbeurteilung , welcher der Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Behinderung dient, nun auch als eBook herausgegeben.
Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie
Das Institut ASER hat die Machbarkeitsstudie für die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) durchgeführt, hierzu ist der Bericht zur KAN-Studie 53 herausgegeben worden.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Mi, 20.09.2023 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
11. Internationale PREMUS-Konferenz
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Recoup Hospital, Bengaluru (Indien)
Di, 24.10.2023 12:00 Uhr
'Der Mensch zählt.'
38. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2023)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Mo, 27.11.2023 14:00 Uhr
Mobbing am Arbeitsplatz
Joachim Neiß, Michael Joswig und RA Michael Schwarz
Referententeam
Veranstaltungsort: Franken-Akademie, Schloss Schney e.V., Schlossplatz 8, 96215 Lichtenfels

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Arbeitshilfe der ehemaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin, des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin und des TÜV Rheinland / Berlin-Brandenburg e.V. zur Risikobewertung für bestehende Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschlüsse

Adressen:
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstrasse 106
D - 10969 Berlin
Internet: www.berlin.de/sen/aif/

LAGetSi - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Alt Friedrichsfelde 60
D - 10315 Berlin
Internet: www.lagetsi.berlin.de

TÜV Rheinland AG
Am Grauen Stein
D - 51105 Köln
Internet: www.de.tuv.com
Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der begründeten Entscheidung für eine bestimmte Lösung müssen mindestens folgende Angaben bzw. Zusatzmaßnahmen beigefügt sein:
  • Vorgaben für die bestimmungsgemäße Verwendung des Aufzugs,
  • Zusatzmaßnahmen gegen Verklemmen von Lasten und Transportmitteln an Schachtwänden,
  • Festlegungen zur Unterweisung beauftragter Aufzugsbediener,
  • Bewertung des Sicherheitsniveaus vorhandener Stab- oder Lichtgitter als Fahrkorbabschluß,
  • Länge des Bremsweges bei Nothalt aus der Nenngeschwindigkeit
    vorhandener Bremsweg = ........cm;
    vorhandene Nenngeschwindigkeit vN = ........m/s;
  • Spaltbreiten zwischen Fahrkorbschwelle und Schachtwand.

Beispielsweise könnten folgende akzeptable Gründe für eine Abweichung von vollwandigen Türen vorliegen:
  • Platzverhältnisse für Fahrkorbabschlußtüren ungeeignet,
  • zu geringe Tragfähigkeit für den Einbau vollwandiger Türen  (Nachweis beilegen!),
  • reduzierte (herabgesetzte) Nenngeschwindigkeit auf = ........m/s;
  • reduzierter Bremsweg dazu = ........m;

Bei Lastenaufzügen, die bereits mit Lichtgittern oder Stabgittern ausgerüstet sind, ist der Stand der Technik zu beachten. Diese Ausführungsarten müssen mindestens den nachfolgenden Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls ist auch hier ein Umbau bzw. eine Anpassung erforderlich!

Art des Abschlusses Sicherheitsniveau, Mindestanforderung
Lichtgitter
  • Mindestens Einfehlersicherheit,
  • Funktionsüberwachung mit Stillsetzen des Aufzuges im Fehlerfall,
  • maximale Abstände zwischen den Lichtstrahlen. (siehe Grafik)
Stabgitter
  • Stababstand maximal 25 mm (Handschutz gegeben, nicht durchgreifbar),
  • Scherwirkung durch Vorsprünge und Vertiefungen größer 10 mm an Schachtwand
    nicht vorhanden,
  • bei vorhandener Scherwirkung für Finger überschreiten Stababstand und Grifftiefe nicht die Maße nach DIN EN ISO 13857 (siehe u.a. Tabelle 4 und Tabelle 5).
Auszug aus der DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2, jeweils Ausgabe: 2000-05

Vollwandige Fahrkorbtüren

8.6 Fahrkorbtüren

8.6.1 Fahrkorbtüren müssen vollwandig sein. Davon ausgenommen sind Lastenaufzüge, bei denen senkrecht bewegte Fahrkorb-Schiebetüren aus Streckmetall oder Maschendraht verwendet werden können. Die Maße der Öffnungen dürfen in waagerechter Richtung 10 mm und in senkrechter Richtung 60 mm nicht überschreiten.
Ausführungsart A

Wenn die Ausführungsart A vorhanden ist, dann ist eine weitere Prüfung nicht notwendig, da damit die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind!
Ausführungsart D

Diese Steuerungen arbeiten über einen Hebelsteuerschalter oder mit Druckknopfzwangsbetätigung im Fahrkorb.
Ausführungsart E

Nur in begründeten Fällen akzeptabel, z.B. Großraumaufzüge mit ausschließlicher Lastenbeförderung. Das Einschalten der Speichersteuerung darf nur kontrolliert durch zuverlässige Aufzugsführer über z.B. Schlüsselschalter oder Codekarte möglich sein.

Gefährdungsbeurteilung
Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluss

Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluss der ehemaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin (Stand: 4. Dezember 2000) sowie redaktioneller Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar 2003. Siehe auch Arbeitsschutzgesetz § 5 Abs. 1 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und die Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie eine Anfrage an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft / Antwort im Namen der Kommission.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen für die Prüfung von Aufzügen. Dabei sollen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) die Betreiber von Aufzügen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unterstützen. Hierzu insbesondere die TRBS 1121, TRBS 1201 (Teil 4) und TRBS 3121.

Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Hierzu hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) im April 2007 die VDI-Richtlinie 2168 Aufzüge - Qualifizierung von Personal herausgegeben.

Zur Sicherheit von Aufzügen siehe auch die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die europäischen Aufzugsrichtlinien 95/16/EG und 2014/33/EU, die nationale Maschinenverordnung (9. ProdSV), die nationale Aufzugsverordnung (12. ProdSV) und die Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge (DIN EN 81-80).

Daten des Lastenaufzuges: Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Fabriknummer des Lastenaufzuges:
Räumlicher Standort des Lastenaufzuges (z.B. Gebäude):
Betreiber des Lastenaufzuges (z.B. Unternehmen, Behörde):
Name des Durchführenden der Gefährdungsbeurteilung:


Schutzziel: Beseitigung oder Minderung von Quetsch- und Schergefahren für Personen im Fahrkorb gegenüber Schachtwand, Schachttüren und transportierten Lasten.
Lösung nach dem
Stand der Technik:
Gemäß DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2 nach jeweils Abschnitt 8.6.1 vollwandige Fahrkorbtüren. Siehe auch TRBS 1121.
Restgefahren: keine
Betriebsweise: ohne Einschränkung für Benutzer

Risikobewertung - Ist-Analyse

1. Gefahren bei vorhandenen Ausführungsvarianten von Lastenaufzügen

Ausführungsart Gefahren Schachtwand-
bedingungen
1.)
V=Vorsprünge
S=Spalte
Kurz-
zeichen
Bezeichnung
A vollwandige Türen keine Gefahren außerhalb der Einfahrzone
kein Kriterium
 B Lichtgitter
(siehe Grafik)
leichte Quetschungen von Glied­maßen V2.) ≤ 5 mm,
S ≤ 40 mm
 C Stabgitter leichte Quetsch­ungen von Glied­maßen V2.) ≤ 5 mm,
S ≤ 40 mm
D kein Fahr­korb­ab­schluß;
Hebel- oder Druck­knopf­steuerung mit Zwangs­betät­igung (Totmannsteuerung)
->
Aufzugs­führer­einsatz
schwere Quetsch­ungen von Glied­maßen V2.) ≤ 5 mm,
S ≤ 25 mm
E kein Fahr­korb­abschluss;
Druck­knopf­steuerung mit Befehls­spei­cherung
->
Aufzugs­führer­einsatz
schwere Quetsch­ungen von Glied­maßen;
(Töd­liche Unfälle möglich bei vor­han­dener Körper­quetsch­gefahr, wenn Steuer­befehl selbst­haltend ge­spei­chert wird.)
V2.) ≤ 5 mm,
S ≤ 25 mm
1.) Schachtwandoberfläche außerhalb der Einfahrzone eben, hart und glatt.
2.) Waagerechte Kanten nach oben abgeschrägt, so dass Lasten und Transportmittel nicht unterhaken können.

2. Vorhandene Betriebsweise des Lastenaufzuges (Zugänglichkeit und Nutzbarkeit). Bedingung: Bei vN > 0,85 m/s gilt immer Ausführungsart "A" und Betriebsweise "e".

Kurz-
zeichen
Vorhandene Betriebsweise Nenngeschwindigkeit (vN)
a nur für Aufzugsführer, keine mitfahrenden Personen vN ≤ 0,85 m/s
b nur für unterwiesene Arbeitnehmer des Aufzugsbetreibers vN ≤ 0,85 m/s
c auch für Arbeitnehmer von Fremdfirmen nur mit Aufzugsführer vN ≤ 0,85 m/s
d unbegrenzter Personenkreis nur mit Aufzugsführer vN ≤ 0,85 m/s
e beliebige Betriebsweise für Lastenaufzüge, unter Beachtung von DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2 vN ≤ 0,85 m/s




Die Umsetzung der Arbeitshilfe "Risikobewertung über Scher- und Quetschstellen von bestehenden Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluss" der ehemaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Berlin in das erweitere und rechnergestützte Instrument "Gefährdungsbeurteilung - Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschluss" soll die betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteure bei der Verrichtung ihrer Arbeit unterstützen.

Die Erarbeitung des rechnergestützten Instruments wurde vom Institut ASER e.V. vorgenommen und ist mit sehr großer Sorgfalt durchgeführt worden. Gleichwohl muss - schon aufgrund des entgeltlosen zur Verfügung stellens des Instruments - eine Gewährleistung des Instruments auf Mängelfreiheit ausgeschlossen werden.

Anregungen, Fragen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zu diesem rechnergestützten Instrument nehmen wir sehr gerne entgegen, richten Sie diese bitte an Karl-Heinz Lang vom Institut ASER e.V. in Wuppertal. Vielen Dank!

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Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM)
Das Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM) von 2017 ist die umfassende Weiterentwicklung des schon seit Mitte der 1990-iger Jahre vollkommen webbasierten und interaktiven Instrumentes des „Bildschirm-Fragebogens (BiFra)“.