Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Fr, 27.06.2025 14:30 Uhr
Stand und Perspektiven der Europäischen Chemikaliensicherheit
Dr. Romy Marx
Referentin für biologische Arbeitsstoffe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Fr, 11.07.2025 14:30 Uhr
Arbeitsrecht und Geschichte
Prof. Dr. Michael Kittner
emeritierter Professor für Wirtschafts-, Arbeits-und Sozialrecht an der Universität Kassel, langjähriger Justitiar der IG Metall
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 09.09.2025 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
Nationale und internationale Fachexperten. Für das Institut ASER e.V. ist Prof. Dr. André Klußmann vertreten.
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Tübingen, Hörsaalzentrum
Do, 18.09.2025 09:00 Uhr
Wuppertaler Sicherheitstag 2025 - 50 Jahre Sicherheitstechnik in der Bergischen Universität Wuppertal


Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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Erläuterungen zur Anwendung des Instruments

Inhaltsverzeichnis:
  • 1. Aufgabenbereiche
  • 1.1 Rettungs- und sanitätsdienstliche Betreuung
  • 1.2 Unfallhilfstelle
  • 1.3 Notarzt-Dienst
  • 1.4 Betreuungsbereich
  • 1.5 Transportbereiche
  • 1.6 Technischer Dienst
  • 1.7 Kommunikation
  • 1.8 Einsatzleitung
  • 1.9 Versorgung, Verpflegung, Entsorgung
  • 1.10 Erweiterte Massnahmen beim Massenanfall
  • 2. Einsatzplanung
  • 3. Gefahrenanalyse
  • 3.1 Besucherzahl
  • 3.1.1 maximal zulässige Besucherzahl
  • 3.1.2 tatsächliche oder zu erwartende Besucherzahl
  • 3.2 Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung
  • 3.3 Beteiligung prominenter Persönlichkeiten
  • 3.4 Berücksichtigung polizeilicher Erkentnisse


1. Aufgabenbereiche

Bei der rettungsdienstlichen Betreuung von Grossveranstaltungen sind eine Reihe von Aufgabenbereichen organisatorisch sicherzustellen und personell zu besetzen. Diesen, im folgenden ohne Wertung im Überblick dargestellten ist bei der Einsatzplanung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

1.1 Rettungs- und sanitätsdienstliche Betreuung

Die Mitarbeiter in diesem Bereich arbeiten in umittelbarem Kontakt zu den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltung. Die erste Stufe der Versorgung ist eine rein sanitätsdienstliche Betreuung. Dieser von den medizinischen Moeglichkeiten eher einfach strukturierte Versorgungsstufe kommt im ersten Kontakt für die Betroffenen eine Schlüsselfunktion zu.

Die Besucher einer Veranstaltung befinden sich meist in einer für sie ungewohnten Umgebung und erleben dabei unterschiedlichste körperliche Beeinträchtigungen.
Eine schnelle und erste Hilfe mit einer fachgerechten Behandlung bis zur Übergabe an andere Einsatzkräfte prägt das Bild der Versorgung entscheidend. Daher sind in allen Bereichen der Großveranstaltung, z.B. in parzellierten Zuschauerbereichen, dem Bühnen- und Backstage-Bereich sowie den Zu- und Ausgängen mit den angrenzenden Verkehrsflächen Sanitätsposten in ausreichender Anzahl einzusetzen.
Neben den Funktionen als Ansprechpartner sind diese mobilen Posten ebenfalls in der Lage, immobile Patienten aufzusuchen. Diese Posten arbeiten im Team - Dreiergruppen haben die höchste Arbeitssicherheit - eigenverantwortlich unter einer Abschnittsführung. Jedem dieser Abschnitte ist eine ausreichende Anzahl von Trupps rettungsdienstlichen Versorgungsstufe zuzuordnen. Diese Trupps haben die Aufgabe, Patienten qualifiziert zu versorgen und den weiteren Versorgungsbereichen zuzuführen.
Dazu ist bereits eine hochwertige medizinische Ausstattung und eine entsprechende Ausbildung notwendig. Trupps mit einer Trage sind möglichst mit Personalreserve zu versehen, da oft über Kopf und über lange Strecken getragen werden muss.

1.2 Unfallhilfstelle

Je nach örtlichen Verhältnissen, der Größe der Veranstaltung und der Witterung ist die Einrichtung einer oder mehrerer Unfallhilfstellen erforderlich. Diese räumlich fixierten und abgeschlossenen Versorgungseinrichtungen dienen der vorübergehenden Unterbringung von Patienten und der Betreuung sowie als Durchgangsstelle für die Zuführung zu einem Krankenhaus. Eine umfangreiche medizinisch-technische Ausstattung sowie die Besetzung mit ärztlicher Kompetenz ermöglicht eine weitgehende Betreuung zur Entlastung des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser.

1.3 Notarzt-Dienst

Neben der ärztlichen Besetzung der Unfallhilfstellen ist es ggf. erforderlich, auch mobile Notärzte (NA) für die Sicherung einer Grossveranstaltung vorzuhalten. Dies gilt gerade dann, wenn es sich um besonders gefahrengeneigte Veranstaltungen handelt. In Abhängigkeit von den Örtlichkeiten kann der Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), eines Zweirad oder schlicht einer Fussgruppe sinvoll sein.

1.4 Betreuungsbereich

Je nach Struktur ( Alter und Soziologie ) der aktiven Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie der Art des Programms ergibt sich die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Betreuungsstelle, in der Personen vorübergehend betreut werden. Dies ist ggf. in Verbindung mit der Unfallhilfstelle zu realisieren. Ausgedehnte Betreuungsbereiche sind beispielsweise bei Grossveranstaltungen mit Kindern oder im Bereich des Straßenkarneval notwendig.

1.5 Transportbereiche

Eine Reihe von Patienten muss nach der Erstversorgung vor Ort in ein geeignetes Krankenhaus eingeliefert werden. Dazu sind ausreichende Transportkapazitäten an definierten Stellen unter einer zentralen Leitung vorzuhalten. Hiermit sind sowohl Transporte innerhalb als auch ausserhalb des Veranstaltungsbereichs abzuwickeln. Zu diesem Aufgabenbereich gehören ebenfalls die Sicherung der Zu- und Abfahrten für die Rettungsmittel, die Organisation eines oder mehrerer Krankenwagenhalteplätzen sowie eines Hubschrauberlandeplatz.

1.6 Technischer Dienst

Grossveranstaltungen mit einer Vielzahl von Teilnehmern und Helfern erordern immer auch eine logistische Unterstützung durch technische Dienste. Viele Veranstaltungsorte verfügen nicht über die notwendige technische Infrastruktur zur Versorgung aller einzurichtenden Funktionsbereiche mit Strom, Licht und Klima. Daneben ergeben sich im Einzelfall technische Probleme bei der Verlegung von Kabeltrassen für die Kommunikationswege oder der Aufstellung sonstiger Einrichtungen wie Materialdepots, Räumlichkeiten der Einsatzleitung oder Aufenthaltsräumen. Zur Übernahme dieser Aufgaben bieten sich beispielsweise als einzelne Organisation das THW oder die Freiwilligen Feuerwehren sowie fachdienstübergreifende Einheiten an.

1.7 Kommunikation

Jedem Praktiker ist der enge Zusammenhang zwischen den Möglichkeiten einer leistungsfähigen und umfassenden Kommunikation und dem Einsatzerfolg bekannt. Der Ausgestaltung dieses Aufgabenbereiches ist daher besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kommunikationswege müssen immer in beide Richtungen nutzbar sein. So muss die Einsatzleitung zu jeder Zeit in der Lage sein, Einsatzaufträge abzusetzen. Andererseits ist sie zur Wahrnehmung ihrer Führungsfunktion auf Rückmeldungen aus den Abschnitten angewiesen. Die Kommunikationswege haben sich an der Führungsorganisation zu orientieren und müssen allen Beteiligten rechzeitig bekannt sein. ( Fernmeldeskizze ) Gleiches gilt für die Verbindung nach aussen, hier insbesondere zur Rettungsleitstelle, aber auch zu allen anderen mitwirkenden Behörden und Organisationen. Zur schnellen Entscheidungsfindung bietet sich, soweit man keine gemeinsame Einsatzleitung einrichtet, der Einsatz von Verbindungskräften in der Einsatzleitung des jeweils anderen an.

1.8 Einsatzleitung

Zur Koordination aller Aufgabenbereiche und zur planmässigen Einsatzabwicklung ist eine gut ausgestattete Einsatzleitung erforderlich. Zu personellen und sächlichen Ausstattung einer solchen Einsatzleitung (EL) gibt es in der Literatur zahlreiche Hinweise. Den Führungskräften der Behörden sowie der Hilfsorganisationen sind die Stabsmodelle des Katastrophenschutzes sowie die Vorschläge zur Einrichtung einer Technischen Einsatzleitung hinreichend bekannt. Bei einer Vielzahl von Einsätzen haben sich diese Modelle bewährt und können zur Nachahmung nur empfohlen werden. Es ist sicherzustellen, dass die Einsatzleitung in festen Räumlichkeiten untergebracht ist. Der Standort der EL sowie die übrigen Einrichtungen muss allen erforderlichen Helfern und Führungskräften bekannt sein. An dieser Stelle sei noch auf zwei besonders wichtige Aspekte hingewiesen: Eine umfassende Dokumentation aller Einsatzmassnahmen und Entscheidungen sowie der wesentlichen Abläufe ist neben einer lückenlosen Registratur aller Verletzten sicherzustellen. Nur so lässt sich eine sinnvolle, in jedem Fall durchzuführende Nachbereitung zur dauerhaften Qualitätssicherung und juristischen Absicherung gewährleisten.

1.9 Versorgung, Verpflegung, Entsorgung

Aus der Gefahrenanalyse der zu betreuenden Grossveranstaltung ergibt sich die Spezifizierung der vorzuhaltenden Ausrüstungsgegenstände (Tragen, Beatmungseinheiten, Monitoring), der Verbrauchsgüter sowie der zur Versorgung der Helfer eingesetzten Mittel. Dabei darf auch der Aspekt der Entsorgung (medizinischer Abfall, Toiletten) nicht vernachlässigt werden.

1.10 Erweiterte Massnahmen beim Massenanfall

Die Einsatzplanung ist so zu gestalten, dass die zu etablierenden Strukturen für das erwartete Einsatzaufkommen greifen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die bei einem Massenanfall von Verletzten additiv einzubindenden externen Strukturen problemlos eingegliedert werden können. Es ist im Vorfeld zu bestimmen, wo die bei einem Massenanfall von Verletzten einzurichtenden Versorgungsbereiche positioniert werden sollen und wer die Einsatzleitung übernimmt. Es ist zu klären, ob und inwieweit zusätzlich zu den eigenen Massnahmen zur rettungsdienstlichen Betreuung einer Veranstaltung auch eine Verstärkung des Rettungsdienstes erfolgen muss.

2. Einsatzplanung

Informationen sind zu folgenden Punkten notwendig:
  • Programmablauf und Zeitplan des Veranstalter
  • Informationen über eigene Sicherheitsstandards des Veranstalter
  • Planunterlagen mit Angaben der Sperrzonen, Flucht- und Rettungswege
  • Benennung der Ansprechpartner und Erreichbarkeit
  • Örtliche Versorgungsmöglichkeiten und Materialdepots
  • Vorhandene Fernmelde- und Kommunikationsmöglichkeiten
  • erwartete Besucherzahl
Ergebniss der Planung ist die Aufstellung eines Einsatzplanes mit folgenden Inhalten:
  • Art, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Beschreibung der Vorgaben des Veranstalters bzw. der Ordnungsbehörde
  • Beschreibung des Umfangs der RD-Aufgaben
  • Benennung aller beteiligten Behörden und Organisationen
  • Gesamtübersicht der eingesetzten Kräfte
  • Einsatzleitung - Standort, Ausstattung, Erreichbarkeit
  • Beschreibung aller einzurichtenden Aufgaben- und Funktionsbereichen mit Standort, Ausstattung, Erreichbarkeit und Art der Unterstellung
  • Zeitliche Ablaufplanung des Einsatzes, insbesondere der Bereitstellungszeiten
  • Kommunikationseinrichtungen, Funkkanäle, Rufnummern, Fernmeldeskizzen Bereitstellung einsatzrelevanter Informationen Grundrisspläne, graphische Aufbereitung einsatztaktischer Besonderheiten.

3. Gefahrenanalyse

Die wichtigsten Faktoren die die von einer Grossveranstaltung ausgehenden Risiken beeinflussen:
  • Besucherzahl - zulässige und tatsächliche
  • Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien
  • Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung
  • Beteiligung prominenter Persönlichkeiten mit Sicherheitsstufe
  • Berücksichtigung polizeilicher Erkentnisse
Die nach diesen Kriterien ermittelten Risiken werden mit einem Punktesystem belegt und so ein für jede Veranstaltung und jeden Ort individuelles Risiko berechnet.
Der Schlüssel für die Zuordnung der Punktewerte zu den das Risiko beschreibenden Parametern wurde aufgrund einer Analyse von über 60 unterschiedlichen Veranstaltungsorten und -arten sowie von Schadensfällen der Vergangenheit ermittelt.
Dabei wurde berücksichtigt, dass die einzelnen Parameter in einer dem jeweiligen Risiko entsprechenden Relation zueinander stehen. Auf diese Weise werden Risikofaktoren gegenseitig bewertbar.

3.1 Besucherzahl

3.1.1 maximal zulässige Besucherzahl

Ergibt sich aus:
  • bauseitigen Auflagen
  • Bestuhlung
  • zugelassene Sitz- oder Stehplätze
  • bei Freigelände: 4 Personen pro Quadratmeter
Berechnungstabelle:
Bis 500 Besucher 1 Punkt
Bis 1000 Besucher 2 Punkte
Bis 1500 Besucher 3 Punkte
Bis 3000 Besucher 4 Punkte
Bis 6000 Besucher 5 Punkte
Bis 10000 Besucher 6 Punkte
Bis 20000 Besucher 7 Punkte

Für jeweils weitere 10000 Teilnehmer erhöht sich der Punktewert um 1.
Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume wird der Punktewert verdoppelt.
Der so ermittelte Punktewert beschreibt das vom Ort der Veranstaltung ausgehende Risiko.

3.1.2 tatsächliche oder zu erwartende Besucherzahl

Ergibt sich aus:
  • Kartenverkauf
  • Erfahrungswerte
  • der zur Verfügung stehenden Freifläche, hier
  • mit 2 Personen pro Quadratmeter
Für die so ermittelte tatsächliche oder zu erwartende Besucherzahl wird je volle 500 Besucher ein Punkt vergeben. Dieser Punktwert beschreibt das von der Besucherzahl ausgehende Risiko.

3.2 Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung

Zur Abschätzung des durch die Art der Veranstaltung bestimmten Risikos wird der das Risiko beschreibende Punktwert mit einem Bewertungsfaktor gewichtet. Eine Anpassung der Faktoren an örtliche Verhältnisse ( gewaltbereites Publikum ) und Erfahrungen ist möglich und notwendig.

Art der Veranstaltung Multiplikator
Allgemeine Sportveranstaltung 0,30
Ausstellung 0,30
Basar 0,30
Demonstrationen 0,80
Feuerwerk 0,40
Flohmarkt 0,30
Flugveranstaltung 0,90
Karnevalsveranstaltung 0,70
Karnevalszug 0,70
Kombi-Veranstaltung (Sport-Musik-Show) 0,35
Konzert 0,20
Kundgebung 0,50
Langlauf 0,30
Martinszug 0,30
Messe 0,30
Motorsportveranstaltung 0,80
Musikveranstaltung 0,50
Oper/Operette 0,20
Radrennen 0,30
Reitsportveranstaltung 0,10
Rockkonzert 1,00
Schauspiel/Theater 0,20
Schützenfest 0,50
Show 0,20
Stadtteilfest 0,40
Strassenfest 0,40
Tanzsportveranstaltung 0,30
Volksfest 0,40
Weihnachtsmarkt 0,30


3.3 Beteiligung prominenter Persönlichkeiten

Findet eine Veranstaltung unter Beteiligung von Prominenten statt, so ist für je 5 Prominente ein Punktwert von 10 Punkten zu berechnen.

3.4 Berücksichtigung polizeilicher Erkentnisse

Je nach der Zusammensetzung der zu erwartenden Besuchergruppe ergeben sich polizeiliche Erkentnisse über die Gewaltbereitschaft der Teilnehmer. Ist dies aus Abstimmungsgesprächen erkennbar, so ist der das Risiko beschreibende Punktwert um weitere 10 Punkte zu erhöhen.



Sinnvolle Einsatzplanung bei Grossveranstaltungen
Anschrift des Verfassers:
Oberbranddirektor Dipl.-Ing. Klaus Maurer
Leiter der Feuerwehr Hamburg
Westphalenweg 1
20099 Hamburg