Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Biostoffverordnung. Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel herausgegeben.
Intelligente Regelung von Klimaanlagen – Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen – Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Betriebssicherheitsverordnung. Basiskommentar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Der Bund Verlag hat die 2. Auflage des Basiskommentars zur neuen Betriebssicherheitsverordnung herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Wissenschaftsjahr 2020/21: Bioökonomie und Pandemie Wissenschaftsjahr 2020/21: Bioökonomie und Pandemie
Das Wissenschaftsjahr 2020/21 beschäftigt sich damit, wie können wir nachhaltiger leben, Ressourcen schonen und gleichzeitig unseren Lebensstandard sichern. Hierbei werden die Bürger*innen eingeladen, diesen Transferdialog mit Wissenschaft und Forschung im Rahmen zahlreicher Mitmachformate aktiv mitzugestalten.
Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Gefahrstoffverordnung (2. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der konkreten Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
MEGAPHYS – Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS – Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV Arbeitsstättenverordnung. Basiskommentar zur ArbStättV
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zur Arbeitsstättenverordnung (4. Auflage) herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Wissenschaftsjahr 2019: Künstliche Intelligenz Wissenschaftsjahr 2019: Künstliche Intelligenz
Das Wissenschaftsjahr 2019 beschäftigt sich damit, wie Computersysteme, Maschinen und Roboter selbstständig lernen. Hierzu sind Chancen und Risiken zu betrachten, die sich auf das soziale, politische und wirtschaftliche Zusammenleben auswirken können.
Wissenschaftsjahr 2018: Arbeitswelten der Zukunft Wissenschaftsjahr 2018: Arbeitswelten der Zukunft
Das Wissenschaftsjahr 2018 zeigt, welchen Einfluss soziale und technische Innovationen auf die Arbeitswelten von morgen haben, wie diese nicht nur den Arbeitsalltag verändern, sondern auch neue Maßstäbe im gesellschaftspolitischen Dialog setzen.
Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG Arbeitsschutzgesetz. Basiskommentar zum ArbSchG
Der Bund Verlag hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz herausgegeben, der Orientierung bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis gibt.
Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung
Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat den Forschungsbericht zur Inkludierten Gefährdungsbeurteilung , welcher der Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Behinderung dient, nun auch als eBook herausgegeben.
Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie
Das Institut ASER hat die Machbarkeitsstudie für die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) durchgeführt, hierzu ist der Bericht zur KAN-Studie 53 herausgegeben worden.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Fr, 15.01.2021 13:00 Uhr
Webinar: Beurteilung und Gestaltung von Cobot-Arbeitssystemen
M.Sc., Dipl.-Ing. Christoph Mühlemeyer, Institut ASER e.V., Wuppertal
14. Sicherheitswissenschaftliches SuQR-Alumni-Jahreskolloquium und 154. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium
Veranstaltungsort: Institut ASER e.V., Corneliusstraße 31, Wuppertal
Di, 26.01.2021 18:00 Uhr
Webinar: Internetgestützte Anwendungen zur Umsetzung von organisatorischen Regelungen des betrieblichen Arbeitsschutzes (E-Arbeitsschutz)
WissD‘in Sabine Sommer, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Berlin
155. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium
Veranstaltungsort: Institut ASER e.V., Corneliusstraße 31, Wuppertal
Di, 26.10.2021 09:00 Uhr
Der Mensch zählt.
37. Internationale Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021)
Internationales Referent*innenteam
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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Der Mensch zählt.

37. Internationale Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021)
Datum: 26.10.2021 09:00 Uhr
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf
Veranstalter: Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsart: Informationsveranstaltung
Referent(in): 37. Internationale Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021) , Internationales Referent*innenteam
Kurzfassung: Diskussion um ein Arbeitsschutzkontrollgesetz

Die Fragestellung lautet, sind die physischen, psychischen und umgebungsbedingten Arbeits- und Lebensbedingungen sowohl der räumlichen Arbeitsplätze vor Ort im Betrieb und der Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen als auch der vollständigen bzw. heute als ganzheitlich bezeichneten Arbeitssysteme von Beschäftigten als sicher und gesundheitsgerecht - einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit - anzusehen, so dass an diesen von Beschäftigten gesund und produktiv eine Arbeitslebensdauer von 40, 45 oder demnächst von fast 50 Arbeitsjahren erreichbar und leistbar sind?

Dies gilt es zu beantworten, insbesonders für Branchen und Betriebe, die häufiger in Zusammenhang mit strukturell bedingten, prekären Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen gebracht werden?

Beschreibung:

Der Mensch zählt.

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Betrieb, bei der Telearbeit im Homeoffice oder bei Mobiler Arbeit im Homeoffice, beim Kunden oder auf Dienstreisen haben - auch und gerade in Zeiten der Coronavirus-Pandemie - oberste Priorität.

In der (Arbeits-)Wissenschaft verbleibt - auch wenn bzw. gerade weil fast alles auftreten kann - bei aller Interpretation und Reflexion unter anderem hoffentlich(!) häufig bei häufig und selten bei selten, ansonsten wäre es ein unwissenschaftliches Vorgehen; insofern ist auch nach einer Krise in der Regel vor einer Krise.

Die Coronavirus-Pandemie wird wohl der Gesellschaft inklusive der Arbeitswelt mindestens bis Ende des Jahres 2021 spezifische Präventionsmaßnahmen abverlangen, so dass sich daraus voraussichtlich auch längerfristige Verhältnis- und Verhaltensänderungen sowie diesbezügliche Toleranzen und auch Akzeptanzen ergeben können. 

Zuvörderst wohl im Arbeitsschutzbereich bei der Herstellung und Verwendung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), wie zum Beispiel von Atemschutz und von Schutzbekleidungen, bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie bei der Herstellung und Verwendung von Haut- und Flächendesinfektionsmitteln. Dies kann u.a. beim nächsten, dann 37. Internationalen Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021) zum Motto "Der Mensch zählt." vom 26. bis 29. Oktober 2021 in Düsseldorf auch schon sehr deutlich zu Tage treten.

Das Virus SARS-CoV-2 für Schweres-akutes-Atemwegssyndrom-Coronavirus 2 gehört zur Familie der Coronaviren. Eine Infektion mit diesem Virus verursacht die neue Atemwegserkrankung COVID-19.

SARS-CoV-2

Das Virus SARS-CoV-2 wird nach heutigem Wissensstand i.d.R. durch aerogene Tröpfchen- und Aerosolübertragung zwischen Menschen verbreitet. Eine Übertragung durch Schmierinfektion ist bisher nicht auszuschließen.

Die Ausbreitung erfolgt insbesondere durch das sogenannte Superspreading von Infizierten bei Zusammenkünften vieler Menschen auf engem Raum mit gesteigerter verbaler Kommunikation bei geringer Luftwechselrate wie zum Beispiel durch das Sprechen, Schreien, Singen o.ä. in Kneipen, Diskotheken, Stadien, Hallen, Messen, Kirchen, Partywohnungen etc., aber natürlich auch in Privathaushalten, im Einzelhandel, in der Kita/Schule, beim Sport, in Arztpraxen, in Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen, im ÖPNV sowie natürlich auch in Arbeitsstätten und am Arbeitsplatz.

Zu den Arbeitsbedingungen ist zunächst die Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) Anfang April 2020 in Kraft getreten, die dann am 31. Juli 2020 auch wieder außer Kraft getreten ist.

Dann ist die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 4. PflegeArbbV) vom 22. April 2020 am 1. Mai 2020 in Kraft getreten, die am 30. April 2022 wieder außer Kraft treten soll.

Des weiteren hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, als weitere Maßnahme gegen die Coronavirus-Pandemie den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise gemäß dem Motto: "Dass Arbeitsschutz – Gesundheitsschutz ist!".

Hubertus Heil
 
Am 16. April 2020 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Statement "Kla­re, ver­bind­li­che Stan­dards" abgegeben und dabei die zehn Eckpunkte der Bundesregierung zum Arbeitsschutzstandard in Zeiten der Corona-Pandemie vorgestellt.

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus.

Stefan Hussy

Nach DGUV-Hauptgeschäftsführer Stefan Hussy helfen die Berufsgenossenschaften den Betrieben, die spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Coronavirus-Pandemie pragmatisch anzuwenden, so dass die bundesweit geltenden Maßnahmen für Abstand, Hygiene und Gesundheitsschutz betriebliche Wirklichkeit werden können.

Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung. Die Bundesregierung empfiehlt folgende Eckpunkte zu dem neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2.

Auch Napo möchte hierzu seinen Beitrag leisten. Er zeigt in dem Video Napo: Stoppt die Pandemie! wie schnell sich Viren zwischen Beschäftigten verbreiten können und wie dieses Risiko durch gründliches Händewaschen – als eine von vielen Präventionsmaßnahmen – verringert werden kann. 

Die Coronavirus-Pandemie hat weltweit große Auswirkungen u.a. auch auf die Beschäftigten, Unternehmen und Verwaltungen in allen Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen. Es gibt viele Präventionsmaßnahmen in der Arbeitswelt, die dazu beitragen, sich und andere vor einer Infektion zu schützen (siehe auch "Corona-Prävention im Betrieb", IG METALL, Stand: 21. April 2020).

Ab Montag, den 27. April 2020, gilt u.a. auch im Land Nordrhein-Westfalen für Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, Mund und Nase bei der Fahrt in Bussen und Bahnen, beim Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.

Hierzu stellt das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Plakat für Geschäfte, ÖPNV und Arztpraxen zum PDF-Download zur Verfügung.

MAGS-NRW-Plakat

In verschiebenen Wirtschaftszweigen (z.B. Fleischwirtschaft, Leih-, Zeit- und Stücklohnarbeit, Gütertransport- und Logistikbranche, Pflegebranche, Bauwirtschaft, Landwirtschaft) schon langandauernd vorhandene prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen werden durch die aktuelle Pandemiesituation der Gesellschaft nun nur etwas stärker verdeutlicht. Gegenmaßnahmen werden sich nicht als Automatismus von ganz alleine einstellen, sondern bei vorausgesetzter Notwendigkeit müssen sie jeweils aktiv ergriffen werden, wenn es sie denn geben und dann auch wirksam werden sollen.

Die Arbeitsbedingungen in der industriellen Fleischwirtschaft (Schlachten und Fleischverarbeitung) sind bisher geprägt durch Tätigkeiten mit Arbeitsbelastungen hoher Intensitäten, langer Dauer und großer Häufigkeiten in den Bereichen

  • physischer Arbeitsbelastungen, wie z.B. Ganzkörperkräfte, Körperhaltung, repetitive Arbeitsprozesse, Persönliche Schutzausrüstung,
  • psychischer Arbeitsbelastungen, wie z.B. Taktgebundenheit, Bandarbeit, repetitive Arbeitsprozesse, Arbeitsplatzmaße bzw. Körperzwangshaltungen, Persönliche Schutzausrüstung, Schichtarbeit, Arbeitszeitdauer, Lärm und
  • umgebungsbedingter Arbeitsbelastungen, wie z.B. Kälte, Lärm, Mikroklima in Kombination mit der Berufsbekleidung, Persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsschwere

sowie daraus resultierender Arbeitsunfall- und Erkrankungsgefährdungen, wie z.B. zu Schnittverletzungen, Atemwegserkrankungen, Rückenschmerzen, Karpaltunnel-Syndrom, physische und psychische Fehlbeanspruchungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Lärmschwerhörigkeit und vieles andere mehr.

Ein wirksamer Infektionsschutz gegenüber vielerlei Infektionskrankheiten kann in der Fleischindustrie - zum Beispiel aber auch im Versandhandel wie bei den Paketzulieferern, bei Einzelhandel-Kassenarbeitsplätzen, in der Pflege oder auch bei ÖPNV-Arbeitsplätzen - nur erreicht werden, wenn die Arbeit menschengerecht gestaltet ist. Wie zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitsplatzmaße, Körperzwangshaltungen, Arbeitsschwere, Arbeitszeitdauer, repetitiver Arbeitsprozesse, Taktgebundenheit, Bandarbeit, Klima, Lärm, Persönlicher Schutzausrüstung.

Das heißt, dass der Infektionsschutz und der vorgreifende, technische und soziale Arbeitsschutz bzw. die menschengerechte Arbeitsgestaltung immer Hand in Hand gehen müssen, wenn sie eine hinreichende Wirksamkeit erzielen sollen; übrigens auch im EU-Mitgliedsstaat des Königreichs Spanien.

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der letzten Dekade die prekären Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsverhältnisse und Unterkunftskonstellationen auch in dem Wirtschaftszweig der Fleischwirtschaft überprüft. So erfolgte im Jahr 2013 die "Landesweite Überwachungsaktion in der Fleischindustrie. Missbrauch von Werkverträgen unterbinden.". Im Jahr 2019 wurde die "Überwachungsaktion: Faire Arbeit in der Fleischindustrie." durchgeführt. Hieraus sind erste Maßnahmen entwickelt und getroffen worden, wie "Arbeitsschutz in der Fleischverarbeitung. Ihre Rechte und wo Sie Unterstützung bekommen.".

Am 20. Mai 2020 hat dann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil u.a. sein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft im Bundeskabinett vorgestellt. Das Konzept soll den betrieblichen Arbeitsschutz sowie die Arbeits- und Sozialrechte für die in der Fleischwirtschaft tätigen Menschen relevant und nachhaltig verbessern. Das Bundeskabinett hat diese Maßnahmen beschlossen, um Arbeitsschutz und bessere Wohnbedingungen in der Fleischindustrie zu sichern. Dazu sind effektivere Kontrollen sowie mehr Hygiene in Unterkünften unausweichlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird den Beschluss zeitnah gesetzgeberisch und untergesetzlich umsetzen.

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat schon im Juli 2019 für das staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzaufsichtshandeln die "Leitlinie Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen" herausgegeben, die ebenso als Handlungshilfe für Arbeitgeber und deren Führungskräfte dienen kann.

Die Ausarbeitung "Verfassungsrechtliche Aspekte eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft" des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ist am 17. Juni 2020 abgeschlossen worden.

Und am 15. Juli 2020 wurde dazu das vom Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragte Kurzgutachten: Womit kann begründet werden, dass Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung nur in der Fleischindustrie verboten werden können? vorgelegt, welches Univ.-Prof. Dr. Olaf Deinert (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht der Georg-August-Universität Göttingen) erstellt hat.

Am 26. Juni 2020 ist vom Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaAVFleischwirtschaft) erlassen worden und zusammen mit dem Land Niedersachsen hat das Land Nordrhein-Westfalen 10 Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft vorgelegt. Hiermit wird folgender Dreiklang angestrebt:

  1. Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz verbessern;
  2. Wohnverhältnisse menschenwürdig gestalten;
  3. Unternehmerische Verantwortung übernehmen und staatliche Kontrollen optimieren.

Auf Bundesebene wurde das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft am 21. Juli 2020 fortgeschrieben, indem der BMAS-Referentenentwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz den interessierten Kreisen zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt und am 29. Juli 2020 der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Am 7. August 2020 ist der von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig bezeichnete Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz dem Bundesrat übersendet worden, welcher dort als Grunddrucksache 426/20 geführt wird (Gesetzesweg im Deutschen Bundestag).

Am 20. August 2020 ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der fünf beratenden Arbeitsschutzausschüsse (ABAS, ABS, AfAMed, AGS und ASTA) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft getreten (GMBl Nr. 24/2020 v. 20.08.2020, S. 484-495).

Mit dem Regierungsentwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz sollen prekäre Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Fleischindustrie u.a. mittels der Verbote von Werkvertragsunternehmen ab dem 1.1.2021 und der Arbeitsnehmerüberlassung ab dem 1.4.2021 im ‚Kerngeschäft‘ dieser Branche angegangen werden.

Von ähnlich prekären Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen wird auch aus anderen Branchen und  Betrieben berichtet. Insofern soll eine nach Art und Umfang des betrieblichen Gefährdungspotenzials ausgestaltete Mindestbesichtigungsquote von 5% pro Jahr ab dem Jahr 2026 als untere Grenze für das aktive bzw. anlassbezogene Aufsuchen aller Betriebe durch die zuständigen Landesarbeitsschutzbehörden eingeführt werden, die u.a. eine Angleichung des behördlichen Aufsichtshandelns in den Bundesländern gemäß des Arbeitsschutzgesetzes erreichen soll.

Arbeitsschutzkontrollgesetz-Menschengerechte-Gestaltung-der-Arbeit
Auszug aus dem arbeitswissenschaftlichen Belastungs-Beanspruchungs-Konzept und des Verfahrens zur "Beurteilung arbeitsbedingter Belastungen (BAB)" nach ASER (1981) zu gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, ergänzt um zugrundeliegende und darauf aufbauende Quellen.

Der Regierungsentwurf für das Arbeitsschutzkontrollgesetz und dessen Begründungstext greift die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Bestandteil des Gesundheitsschutzes (vgl. die Europäische Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) in vielfältiger Art und Weise auf. Insofern stellt sich zukünftig noch stärker – wie schon bisher – die Frage, wie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit von den verantwortlichen Betrieben beurteilt und gestaltet sowie von den zuständigen Landesbehörden kontrolliert und überwacht werden können.

Arbeitsschutzgesetz-Gefährdungsbeurteilung
Belastungs- und Gefährdungsprofil eines Arbeitssystems (Auszug) mit dem vollständigen Basisverfahren Ergonomie des arbeitswirtschaftlichen Instruments des "Belastungs-Dokumentations-Systems (BDS)" u.a. zur Gestaltung des Demografischen Wandels und der Fachkräftesicherung in Betrieben, welches sich auf der Basisentwicklung des arbeitswissenschaftlichen Verfahrens zur "Beurteilung arbeitsbedingter Belastungen (BAB)" gründet.

Also stehen einfach anwendbare und vollständige Beurteilungsverfahren zur arbeitsschichtbezogenen Aggregation von physischen, psychischen und umgebungsbedingten Arbeitsbelastungen für die Betriebe und Behörden zur Verfügung, die sich auf Beurteilungsmaßstäbe zur vorgegebenen Arbeitslebensdauer gründen, welche durch Sozialversicherungsgesetze indirekt normiert ist?

Gefährdungsbeurteilung-Arbeitsschutzgesetz

 Methodenentwicklung und -struktur des arbeitswirtschaftlichen Instruments des "Belastungs-Dokumentations-Systems (BDS)" auf der Basis des arbeitswissenschaftlichen Verfahrens zur "Beurteilung arbeitsbedingter Belastungen (BAB)".

Ziel und Aufgabe der "Gewerbeaufsicht" ist es auf sichere, gesundheits- und menschengerechte Arbeitsbedingungen, auf sichere, gesundheitsgerechte und marktkonforme Produkte und Anlagen sowie auf unverzerrte Wettbewerbsbedingungen hinzuwirken, unabhängig davon wie dies behördenmäßig in den Bundesländern oder auf Bundesstaatsebene aufgeteilt ist. Hierzu stellen sich aktuell noch verstärkter als schon bisher eine ganze Reihe von Fragestellungen, wie unter anderem:

  • Steht grundsätzlich ein in der betrieblichen Arbeitswelt anwendbares und vollständiges Methodeninventar zur Verfügung, mit dem z.B. physische, psychische und umgebungsbedingte Arbeitsbelastungen von Teil-Tätigkeiten arbeitsschichtbezogen aggregiert und beurteilt werden können, die sich auf Beurteilungsmaßstäbe zur vorgegebenen Arbeitslebensdauer gründen und somit altersuntypisch frühen Arbeitskräfteverschleiß und / oder relevant erhöhte Arbeitsunfähigkeiten durch arbeitsbedingte Erkrankungen oder Arbeitsunfälle ausschließen können?
  • Insofern auch, ob die Gewerbeaufsicht über ein diesbezügliches Methodeninventar zur Kontrolle und Überwachung der menschengerechten Gestaltung der Arbeit verfügt?
Also zur Fragestellung, ob es den Bedarf der arbeitswissenschaftlichen Klärung u.a. obiger Fragestellungen (Grundlagenstudie/n) und der Gegebenheiten (Fall-, Querschnitts- oder Längsschnittstudien) insbesonders in Branchen und Betrieben gibt, die häufiger in Zusammenhang mit strukturell bedingten, prekären Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen gebracht werden (vgl. die Stellungnahme des Instituts ASER e.V. für die Ausschuss-Anhörung am 23. September 2020 im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen und dazu auch das entsprechende Ausschussprotokoll).
 
Klussmann-Andre-ASER-Wuppertal
 
Prof. Dr.-Ing. André Klußmann im Anschluss der Anhörung der beiden NRW-Landtagsausschüsse, in der er Fragen der LT-Ausschussmitglieder*innen zur entsprechenden ASER-Stellungnahme beantwortete.
 
Der Bundestags-Ausschuss Arbeit und Soziales hat in seiner 89. Sitzung am 5. Oktober 2020 die Öffentliche Anhörung von Sachverständigen (Stellungnahmen; Video-Podcast; Protokoll) zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" und entsprechender Anträge durchgeführt.
 
Das Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen beabsichtigt beginnend seit etwa dem Sommer 2020 u.a. aus den Erkenntnissen und Ergebnissen der Schwerpunktprogramme der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen aus der letzten Dekade diese nun noch stärker auszubauen und auch strukturell umzubauen (vgl. Zukünftige Ausrichtung der Arbeitsschutzverwaltung NRW vom 23. Oktober 2020).
 
Die allgemeinen Arbeitsverhältnisse der Fleischindustrie im Fokus hat der aktueller Report Nr. 61 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) vom Oktober 2020 im Fokus: Neuordnung der Arbeitsbeziehungen in der Fleischindustrie. Das Ende der "organisierten Verantwortungslosigkeit"?.

Für die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2020 ist die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) sowie die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales einschließlich diesbezüglicher Anträge angesetzt. Am Abend des 16. Dezember 2020 wurde der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung vom Bundestag in namentlicher Abstimmung verabschiedet.

Und in der 998. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 soll der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) als zustimmungsbedürftiges Gesetz im TOP 30 behandelt werden. Dies ist wie angesetzt auch erfolgt sowie nach Reden von NRW-Arbeitsminister Josef Laumann und von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dann der Bundesrat dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zugestimmt.

Karl-Josef Laumann im Bundesrat


Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und - im Positivfall - danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - einzelne Gesetzesteile allerdings erst am 1. Januar 2021 bzw. erst am 1. April 2021.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 29. Dezember 2020 mehrere Eilanträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des nunmehr am 30. Dezember 2020 verkündeten Arbeitsschutzkontrollgesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Diese sind von mehreren Werkvertragsunternehmen, einem Beschäftigten eines Werkvertragsunternehmen und einem Arbeitsüberlassungsunternehmen gestellt worden, welche die Auffassung vertreten hatten, dass sie gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden würden, wenn das Fremdpersonalverbot zum 1. Januar 2021 in Kraft träte.

Das Artikelgesetz "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)" vom 22. Dezember 2020 ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 am 30. Dezember 2020 verkündet worden und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Am 7. Januar 2020 (Pressemitteilung Nr. 1/2021) hat das Bundesverfassungsgericht die Begründungen (1 BvQ 152/20 u.a. und 1 BvQ 165/20 u.a.) zu den Beschlüssen vom 29. Dezember 2020 über die Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bekanntgegeben.

Auch das FuEuI-Team vom Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) in Wuppertal nutzt u.a. auch seine Netzwerkbeteiligungen zur Kommunikation u.ä., um z.B. über

  • den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard,
  • die diesbezüglichen VDSI-Umsetzungshinweise,
  • die branchenspezifischen DGUV-Konkretisierungen und -Ergänzungen,
  • die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie
  • zum Coronavirus und Arbeitsschutz der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalens und
  • die real geführten Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Coronavirus in der Arbeitswelt des Kompetenznetzwerkes Gesunde Arbeit (KomNet)
  • sowie wie schon seit Mitte der 1970er Jahre über anerkannte und / oder fortschrittlichere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 
erforderlichenfalls und - falls ja - dann in geeigneter und angemessener Art und Weise zu informieren und auch in der Betriebswelt zu implementieren; letzteres natürlich nur falls entsprechende Betriebe integer und kompetent hierfür die Rahmenbedingungen für alle daran Beteiligten gestalten.
 
Siehe dazu auch die wie schon vorher terminiert - nun halt pandemiebedingt kurzfristig als Webinare veranstalteten - Kolloquien, Seminare, Qualifizierungen, Foren, Alumni o.ä. sowohl vom oder mit dem Institut ASER e.V. als auch vom oder zusammen mit den startegischen Kooperationspartnern des Fachgebietes Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal und der GEWITEB mbH.
 
Insofern werden seit dem Frühjahr 2020 die Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquien und andere Veranstaltungen in der Form eines verknüpfenden, großen und offenen Onlinekurses [engl. connectivism Massive Open Online Course (cMOOC)] durchgeführt.

Die Oberthemen hierbei sind die Arbeitswissenschaft, die sich mit der systematischen Analyse, Beurteilung und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen mit dem Ziel befasst, die Arbeit sowohl wettbewerbsfähig als auch menschengerecht zu gestalten, d.h. unter schädigungslosen, ausführbaren, erträglichen, beeinträchtigungsfreien, zumutbaren, personenförderlichen, sozialverträglichen und beteiligungsorientierten Arbeitsbedingungen, sowie die Sicherheitswissenschaft, die sich mit der systematischen Analyse, Beurteilung und Gestaltung (Vermeidung, Beseitigung oder Minimierung) von Risiken befasst, mit dem Ziel, die Schwere und Häufigkeit von Schäden und Verlusten zu verringern.

weitere Infos unter: https://www.basi.de
Anlagen: 20200421_IGM_Corona_Flyer.pdf
Arbeitsschutz-Fleischindustrie-10-Punkte-Plan.pdf
Arbeitsschutzkontrollgesetz.png
BM-Heil-Fleischwirtschaft.jpg
BMAS-PM-2020-04-16-Nr.-17-Arbeitsschutzstandards.pdf
Bundesminister-Hubertus-Heil.png
DGUV-HGF-Stefan-Hussy.png
Gutachten-Deinert-Werkvertraege-Fleischindustrie.pdf
MAGS-NRW-CoronaAVFleischwirtschaft.pdf
Mund-Nase-Masken-Plakat.png
Napo-stoppt-die-Pandemie.png
SARS-CoV-2.png
cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf
eckpunkte-arbeitsschutzprogramm-fleischwirtschaft.pdf
Landtag-NRW-Ausschuss-Anhoerung-2020-09-23.jpg
Karl-Josef-Laumann-2020-12-18-Bundesrat.jpg
Arbeitsschutzgesetz-Gefährdungsbeurteilung.png
Gefährdungsbeurteilung-Arbeitsschutzgesetz.png

Ansprechpartner
Name: Karl-Heinz Lang
Institution/Verein: Institut ASER e.V.
Straße: Corneliusstraße 31
Ort: 42329 Wuppertal
Telefon:
Fax:
E-Mail: lang@institut-aser.de


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