Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 09.09.2025 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
Nationale und internationale Fachexperten. Für das Institut ASER e.V. ist Prof. Dr. André Klußmann vertreten.
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Tübingen, Hörsaalzentrum
Do, 18.09.2025 09:00 Uhr
Wuppertaler Sicherheitstag 2025 - 50 Jahre Sicherheitstechnik in der Bergischen Universität Wuppertal


Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Mobile Arbeit · Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Reisen

Vorgaben aus dem ArbSchG

§ 12 Unterweisung, Absatz 1, Satz 2: "Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind."

Erläuterung / Abmessung

Der Begriff "Mobile Arbeit" fasst in diesem Kontext Tätigkeiten zusammen, die sich zum Beispiel durch wiederkehrende Ortswechsel, häufige Reisetätigkeit und nicht unerheblichen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologie Geräten (IKT) zur Erledigung der Arbeitsaufgabe charakterisieren lassen.
Unterschiedliche Maßnahmen können den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und deren Sicherheit auf Reisen positiv beeinflussen. Hierzu gehören verhältnisbeszogene Maßnahmen wie die Bereitstellung von Unterkunft, die Bereitstellung oder Empfehlung von Verkehrsmitteln und verhaltensbezogene Maßnahmen wie die Empfehlung von Nahrungsquellen oder Hinweise zu gesellschaftlich anerkannten Verhaltensweisen am Aufenthaltsort sowie die Beachtung besonderen Hygienemaßnahmen.
Um auch für die Dauer von Reisen sicherzustellen, dass Beschäftigten gesund bleiben oder wieder gesund werden, ist es nötig, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden und die Beschäftigten darüber informiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Erkrankungen umfangreicher sein können als bei einer Tätigkeit ohne umfangreiche Reisetätigkeit. Zu diesen Maßnahmen zählt zum Beispiel die Unterstützung zur medizinischen Behandlung, das Bereitstellen einer Reiseapotheke oder Hilfe bei der Überwindung von Sprachbarrieren.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Ermitteln, welche Art der Unterstützung benötigt wird
  • Bereitstellen der Unterstützung
  • Konzept zur Inanspruchnahme bereitgestellter Unterstützung
  • Qualifikation und Information über vorhandene Unterstützung und ihre Nutzung

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
    § 12 Unterweisung, Absatz 1, Satz 2
  • Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise A - Z

Kontakt:
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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen? mehr

Besteht ein Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten "Telearbeit" und "Homeoffice"? mehr

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig? mehr

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro mehr

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen? mehr