Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 09.09.2025 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
Nationale und internationale Fachexperten. Für das Institut ASER e.V. ist Prof. Dr. André Klußmann vertreten.
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Tübingen, Hörsaalzentrum
Do, 18.09.2025 09:00 Uhr
Wuppertaler Sicherheitstag 2025 - 50 Jahre Sicherheitstechnik in der Bergischen Universität Wuppertal


Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Inklusion · Gefahrensignale

Vorgaben aus der ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 2: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden." § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 4, Satz 2: "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."

Erläuterung / Abmessung

Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Einschränkung beschäftigt, muss das bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nötig ist. Anschließend muss eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen erfolgen und bei Bedarf eine Anpassung durchgeführt werden. Der Prozess muss Dokumentiert werden.
Töne, Geräusche und optische Signale durch Leuchten oder statische Anzeigen stellen neben weiteren Signalen einen Teil des Signalspektrums innerhalb von Arbeitsumgebungen dar. Sofern Signale dazu verwendet werden, um den nahen bevorstehenden Beginn einer Gefahrenlage oder den Beginn bzw, das tatsächlichen Vorhandensein einer Gefahrenlage anzuzeigen, ist sicherzustellen, dass diese erwartungsgemäß wahrgenommen, erkannt und notwendige Handlungen druchgeführt werden können.
Gefahrensignale müssen eindeutig erkennbar sein, um beispielsweise der Aufforderung nach Schutzsuche oder Flucht nachkommen zu können.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „ja“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Wenn Signale eine Gefahrenlage anzeigen, muss überprüft werden, ob die Signale von allen Beschäftigten, die von dieser Gefahrenlage bedroht sind, wahrgenommen und verstanden werden und notwendige Handlungen ausgeführt werden können.
  • Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Signalanlagen ist zu überprüfen, ob der Einsatz mehrkanaliger Signalübetragung besser geeignet ist, um die geforderten Bedingungen zu erfüllen. Mehrkanalige Signalübertragung bezeichnet zum Beispiel die gleichzeitige Übertragung von optischen und akustischen Signalen, mit der gleichen Information. So können Signale mit zwei Sinnen wahrgenommen werden.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
    § 4 Allgemeine Grundsätze, Nummer 6
  • ArbstättV - Verordnung über Arbeitsstätten
    § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 4, Satz 2
  • ASR V3a.2 - Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-111 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1: Grundlagen
  • DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen
  • DIN EN ISO 7731 Ergonomie – Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale
  • DIN EN 842 Sicherheit von Maschinen – Optische Gefahrensignale – Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung; Deutsche Fassung EN 842:1996+A1:2008
  • DIN EN 981 Sicherheit von Maschinen – System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale; Deutsche Fassung EN 981:1996+A1:2008

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen? mehr

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat? mehr

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten? mehr

Gibt es eine Vorgabe bezüglich der Bildschirmauflösung in Abhängigkeit von der Bildschirmgrössen? mehr