Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026 ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026
Vollständiges Schriftenverzeichnis des Instituts für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) beginnend mit dem Erscheinungsjahr 1975.
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Office Work Optimizer (OWO) Office Work Optimizer (OWO)
Der OfficeWorkOptimizer ist ein wissenschaftlich validiertes Analyseinstrument auf Basis des BBM/BiFra-Verfahrens und unterstützt Organisationen bei der effizienten, ergonomischen und gesetzeskonformen Gestaltung von Büro- und Mobilarbeitsplätzen.
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung
Neuanfragen im Januar 2026 im KomNet-Themenbereich Arbeitsschutz, hier Variablen rekodiert gemäß der IFAS-Signierung. Die statistische Auswertung zeigt die absolute Monatsverteilung, hier beispielhaft für den Januar 2026 sowie die relative Verteilung (%) in Bezug auf 25.169 Neuanfragen seit dem Jahr 2016.
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
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Veranstaltungen

Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel
Mi, 18.03.2026 09:00 Uhr
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Veranstaltungsort: LMU Klinikum München

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Inklusion · Informationen

Vorgaben aus der ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Absatz 2: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden."
§ 6 Unterweisung der Beschäftigten, Absatz 1: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen [...]"
§ 6 Unterweisung der Beschäftigten, Absatz 2: "Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken [...]"

Erläuterung / Abmessung

Wenn ein Arbeitgeber Menschen mit Einschränkung beschäftigt, muss das bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nötig ist. Anschließend muss eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen erfolgen und bei Bedarf eine Anpassung durchgeführt werden. Der Prozess muss Dokumentiert werden.
Für die Ausführung der Arbeitstätigkeit ist sicherzustellen, dass Informationen unter Berücksichtigung einer Einschränkung verständlich sind. So kann beispielsweise die Verständlichkeit von Fließtexten oder technischen Beschreibungen für Menschen mit Höreinschränkung eingeschränkt sein.
Analog hierzu können für Menschen mit Seheinschränkungen Farbkombinationen von Text und Hintergrund oder die Wahl der Darstellungsmethode (z.B.bedrucktes Papier oder selbstleuchtende Anzeigen) die Warnehmung und das Erkennen von Information beeinflussen.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Für Beschäftigte, die sich zum Beispiel überwiegend in Gebärdensprache verständigen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist, muss sichergestellt werden, dass insbesondere komplexe schriftliche Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Menschen mit Höreinschränkung kann dies in "Peer - Groups" geschehen, durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder durch die Unterstützung von Beschäftigten aus der Behindertenhilfe.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
    § 6 Unterweisung der Beschäftigten
  • ASR V3 a.2 - Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-111 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1: Grundlagen
  • DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist? mehr

Sind bei der Nutzung eines Notebooks die Anforderungen an ein Bildschirmgerät gegeben und daraus in der Folge auch der Anspruch auf eine Bildschirmbrille? mehr

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr

Nach welchen Vorgaben muss ein mobiler Arbeitsplatz in der Wohnung gemäß Gefährdungsbeurteilungs-Maßstäben beurteilt werden? mehr

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten? mehr