Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026 ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026
Vollständiges Schriftenverzeichnis des Instituts für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) beginnend mit dem Erscheinungsjahr 1975.
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Office Work Optimizer (OWO) Office Work Optimizer (OWO)
Der OfficeWorkOptimizer ist ein wissenschaftlich validiertes Analyseinstrument auf Basis des BBM/BiFra-Verfahrens und unterstützt Organisationen bei der effizienten, ergonomischen und gesetzeskonformen Gestaltung von Büro- und Mobilarbeitsplätzen.
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung
Neuanfragen im Januar 2026 im KomNet-Themenbereich Arbeitsschutz, hier Variablen rekodiert gemäß der IFAS-Signierung. Die statistische Auswertung zeigt die absolute Monatsverteilung, hier beispielhaft für den Januar 2026 sowie die relative Verteilung (%) in Bezug auf 25.169 Neuanfragen seit dem Jahr 2016.
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
home    aktuelles    forschung    methoden    netzwerke    wir über uns    kontakt       
Anreise   Suche   Chat   Datenschutzerklärung   Impressum  

Veranstaltungen

Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel
Mi, 18.03.2026 09:00 Uhr
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Veranstaltungsort: LMU Klinikum München

Sie befinden sich hier: methoden > BBM/BiFra > Gestaltungshinweise
BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitszeit · Überstundenausgleich

Vorgaben aus dem ArbZG

§ 6, Absatz 2: Nacht- und Schichtarbeit "Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichen von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung." § 3, Satz 2: Arbeitszeit der Arbeitnehmer "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

Vorkehrungen zur Organisation der Arbeit treffen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Tätigkeitsanalyse
  • Dienstplangestaltung
  • Verhaltensorientierte Maßnahmen

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • DGUV Report 1/2012 Schichtarbeit

Kontakt:
YouTube
XING
LinkedIn
ASER-Live-Chat

Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten? mehr

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr

Gibt es eine Empfehlung bzgl. der Farbtemperaturen von Lampen, die ein Bildschirmarbeitsplatz haben sollte? mehr

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet? mehr

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten? mehr