Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Fr, 11.07.2025 14:30 Uhr
Arbeitsrecht und Geschichte
Prof. Dr. Michael Kittner
emeritierter Professor für Wirtschafts-, Arbeits-und Sozialrecht an der Universität Kassel, langjähriger Justitiar der IG Metall
Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 09.09.2025 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
Nationale und internationale Fachexperten. Für das Institut ASER e.V. ist Prof. Dr. André Klußmann vertreten.
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Tübingen, Hörsaalzentrum
Do, 18.09.2025 09:00 Uhr
Wuppertaler Sicherheitstag 2025 - 50 Jahre Sicherheitstechnik in der Bergischen Universität Wuppertal


Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Arbeitsstuhl · Erleichterung durch Fußstütze

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.1, Absatz 7:
"Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze [...] zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann."

Erläuterung / Abmessung

Wann benötigen Sie eine Fußstütze:
wenn Sie trotz ergonomisch günstiger Arbeitshaltung die Füße nicht auf bequem auf dem Fußboden aufsetzen können.

Gestaltung der Fußstütze:
  • die Fußstütze sollte dem gesamten Fuß eine Auflagefläche bieten,
  • die Fußstütze sollte verstellbar sein, um sie den Bedürfnissen des Mitarbeiters anzupassen,
  • die Höhe der Fußstütze sollte an ihrer Vorderkante höchstens 50 mm betragen und mindestens bis zu einer Höhe von 110 mm über dem Fußboden verstellbar sein,
  • die Mindestmaße sollten 35 x 45 cm (Tiefe x Breite) nicht unterschreiten,
  • die Stellfläche sollte mindestens zwischen 5 ° und 15 ° neigbar sein,
  • eine ausreichende Verstellbarkeit beinhaltet auch, dass Höhe und Neigung der Stellfläche unabhängig voneinander verstellt werden können,
  • einen rutschfesten Belag (zusätzlich benutzte Fußschalter müssen fest angebracht sein).

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „ja“

Fußstütze OK:
Mitarbeiter über richtigen Gebrauch der Fußstütze informieren (richtig Einstellen)

Fußstütze nicht OK:
geeignete Fußstütze zur Verfügung stellen bzw. defekte Fußstütze instand setzen

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbstättV - Verordnung über Arbeitsstätten
    Anhang Nummer 3.1: Bewegungsfläche
    Anhang Nummer 3.2: Anordnung der Arbeitsplätze
    Anhang Nummer 3.3: Ausstattung
    Anhang Nummer 6.1: Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
  • DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
    7.3.4 Fußstütze
  • DIN EN ISO 9241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten
    Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
  • DIN 4543 - Büroarbeitsplätze
    Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln

Kontakt:
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ASER-Live-Chat

Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Gibt es eine Empfehlung bzgl. der Farbtemperaturen von Lampen, die ein Bildschirmarbeitsplatz haben sollte? mehr

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen? mehr

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten? mehr

Gibt es eine Vorgabe bezüglich der Bildschirmauflösung in Abhängigkeit von der Bildschirmgrössen? mehr

Müssen im Homeoffice vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden? mehr