Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026 ASER-Schriftenverzeichnis 1975 - 2026
Vollständiges Schriftenverzeichnis des Instituts für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) beginnend mit dem Erscheinungsjahr 1975.
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Office Work Optimizer (OWO) Office Work Optimizer (OWO)
Der OfficeWorkOptimizer ist ein wissenschaftlich validiertes Analyseinstrument auf Basis des BBM/BiFra-Verfahrens und unterstützt Organisationen bei der effizienten, ergonomischen und gesetzeskonformen Gestaltung von Büro- und Mobilarbeitsplätzen.
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung KomNet-Neuanfragen zum Themenbereich Arbeitsschutz gemäß IFAS-Signierung
Neuanfragen im Januar 2026 im KomNet-Themenbereich Arbeitsschutz, hier Variablen rekodiert gemäß der IFAS-Signierung. Die statistische Auswertung zeigt die absolute Monatsverteilung, hier beispielhaft für den Januar 2026 sowie die relative Verteilung (%) in Bezug auf 25.169 Neuanfragen seit dem Jahr 2016.
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
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Veranstaltungen

Mi, 11.03.2026 09:00 Uhr
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
72. GfA-Frühjahrskongress
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Veranstaltungsort: Universität Kassel
Mi, 18.03.2026 09:00 Uhr
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
66. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Veranstaltungsort: LMU Klinikum München

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Gesundheitsschutz · Arbeitsunterbrechungen

Vorgaben aus der ArbstättV

Anhang Nummer 6.1, Absatz 2:
"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden."

Erläuterung / Abmessung

  • diese Bestimmung betrifft Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen,
  • mit "anderen Tätigkeiten" wird das Konzept der "Mischarbeit" angesprochen, bei der Arbeiten am Bildschirmgerät regelmäßig mit bildschirmfreien Tätigkeiten wechseln (z.B. Ablagetätigkeiten, Informations- und Materialbeschaffung),
  • bei den Pausen nach Anhang Nummer 6.1, Absatz 2 handelt es sich nicht um die gesetzlich geforderten Erholungspausen, sondern um zusätzliche Kurzpausen bei Bildschirmarbeit. Die Lage dieser Pausen sollte vom Mitarbeiter selbstgewählt werden können. Mehrere kurze Pausen reduzieren die Belastung bei Bildschirmarbeit stärker als wenige lange Pausen. Die einzelnen Zeitanteile für Kurzpausen sollten nicht "angespart" werden und z.B. an das Ende des Arbeitstages gelegt werden, um den Arbeitsplatz früher verlassen zu können.

Merkmalsspezifische Maßnahmenvorschläge bei der Bewertung „nein“

  • Mögliche Entspannungsübungen aufzeigen,
  • ggf. Arbeitsabläufe umorganisieren.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
    5. Arbeitsorganisation
  • DIN EN ISO 29241 - Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten
    Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgaben (Leitsätze)

Kontakt:
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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Welche Prüfkriterien bezüglich Software-Ergonomie gibt es eigentlich? mehr

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr

Gibt es eine Vorgabe bezüglich der Bildschirmauflösung in Abhängigkeit von der Bildschirmgrössen? mehr

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet? mehr

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig? mehr