Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperfortbewegung – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperfortbewegung“ A118
Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Ausübung von Ganzkörperkräften – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Ausübung von Ganzkörperkräften“ A114
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ A25
KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen KAN-Praxis-Module: Ergonomie lernen
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Sankt Augustin
Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Körperzwangshaltungen“ A111
Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelles Heben, Halten und Tragen“ A7
Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
baua: Praxis „Manuelle Arbeitsprozesse“ A55
Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut Intelligente Regelung von Klimaanlagen - Modell- und Laboruntersuchungen zur Wirkung des Raumklimas auf die Haut
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2299-2 herausgegeben, welches von der TU Dresden und dem Institut ASER e.V. (Wuppertal) durchgeführt wurde.
MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1) MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz (Band 1)
Die BAuA hat den Forschungsbericht zum Projekt F 2333 herausgegeben, welches von der BAuA (Berlin), dem Institut ASER e.V. (Wuppertal), der Ebus-Beratung (Berlin) und der ArbMedErgo-Beratung (Hamburg) durchgeführt wurde.
Belastungs-Dokumentations-System (BDS) Belastungs-Dokumentations-System (BDS)
Das Institut ASER e.V. hat die BAB-BDS-Broschüre herausgegeben, welche das arbeitswissenschaftliche Belastungs-Dokumentations-System (BDS) beschreibt.
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Veranstaltungen

Di, 09.09.2025 08:00 Uhr
PREMUS – Prävention gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
Nationale und internationale Fachexperten. Für das Institut ASER e.V. ist Prof. Dr. André Klußmann vertreten.
International Commission on Occupational Health (ICOH)
Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Tübingen, Hörsaalzentrum
Do, 18.09.2025 09:00 Uhr
Wuppertaler Sicherheitstag 2025 - 50 Jahre Sicherheitstechnik in der Bergischen Universität Wuppertal


Veranstaltungsort: Zoom-Video-Webinar sowie ASER-YouTube-Kanal
Di, 04.11.2025 12:00 Uhr
Nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
39. Internationaler Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2025)
Basi - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V.
Veranstaltungsort: Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf

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BBM/BiFra Institut ASER e.V. Verfahren zur Beurteilung und Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit sowie Mobiler Arbeit (BBM).

Bildschirmgröße

Die geeignete Größe eines Bildschirms hängt von verschiedenen Faktoren ab. Solche auf die Arbeitstätigkeit bezogene Faktoren sind:
  • Art,
  • Häufigkeit und
  • Komplexität der Arbeitsaufgabe.
Für das gelegentliche Lesen und Schreiben von Emails oder die Synchronisation von Kalendern sind Monitore bis zu einer Größe von 15" ausreichend. Wenn die Anforderungen an Häufigkeit, Dauer und Komplexität der Anwendung steigen, sind Bildschirme mit größeren Bildschirmdiagonalen zu bevorzugen.

Seitenverhältnis

Neben dem Unterscheidungsmerkmal Bildschirmdiagonale, ist das Längenverhältnis der Bildschirmseiten wesentlich. Gängige Bildschirmformate sind das:

Normalformat

  • 4:3 bzw. 5:4 und das

Breitbildformat

  • 16:9 bzw. 16:10
Auf einem 17" Bildschirm im Normalformat kann eine Seite im A4-Format in Originalgröße dargestellt werden, wenn der Bildschirm hochkant betrieben wird (Pivot-Funktion). Ein so konfigurierter Bildschirm kann für einfache Aufgaben der Textverarbeitung genutzt werden. Besser geeignet sind Bildschirme mit 19" Bildschirmdiagonale, da sich auf diesen Geräten der Inhalt einer Seite im A4-Format vergrößert darstellen lässt.

Bei der Bearbeitung von großen Tabellen, Medieninhalten, CAD-Zeichnungen oder bei Aufgaben, die einen häufigen Wechsel zwischen Anwendungen erfordern, sind Bildschirme im Breitbildformat zu bevorzugen. Ab einer Bildschirmdiagonalen von 26" lässt sich der Inhalt von zwei Seiten im A4-Format nebeneinander in Originalgröße Darstellen.

Um die Bildschirmfläche zu vergrößern, können zwei oder mehr Bildschirme nebeneinander aufgestellt werden. Die hierfür verwendeten Bildschirme sollen
  • einen möglichst schmalen Rand besitzen,
  • so nah wie möglich nebeneinander stehen und
  • nach Möglichkeit gleichartig sein.
Die Nachteile der Verwendung von mehreren Bildschirmen lassen sich durch den Einsatz von Großbildschirmen im Breitbild-Format vermeiden.

Richtlinien / rechtlicher Bezug / Nachschlagewerke

  • DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
    7.2.1 Bildschirm

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Frage-Antwort-Dialoge zur Bildschirmarbeit

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen? mehr

Sind bei der Nutzung eines Notebooks die Anforderungen an ein Bildschirmgerät gegeben und daraus in der Folge auch der Anspruch auf eine Bildschirmbrille? mehr

Müssen Betriebe, die Mobiles Arbeiten eingeführt haben, keine Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeit durchführen? mehr

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet? mehr

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat? mehr